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Faire Hilfe gegen unfaire Vermieter

Oft hilft bei Ärger mit VermieterInnen nur der Mieterverein. Hamburg hilft jenen MieterInnen, die die Mitgliedsbeiträge nicht zahlen können

„Wenn Bezieher von Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung Probleme mit dem Vermieter haben, helfen wir“

Martin Helfrich, Basfi Hamburg

Von Anja Junghans-Demtröder

Viele HamburgerInnen fühlen sich den Forderungen Ihrer VermieterInnen schutzlos ausgeliefert. Die Auseinandersetzungen um die Höhe von Mieten, Nebenkosten, Modernisierungen und Sanierungen können sie oftmals nur mit Hilfe von MietrechtsexpertInnen bewältigen.

So war es auch bei Heiko E. (Name ist der Redaktion bekannt), der sein Apartment in St. Georg seit 2003 bewohnt. Im Jahr 2015 wurde das Haus, in dem er lebt, aufgestockt und modernisiert, viele Baumaßnahmen wurden in seiner Wohnung durchgeführt. Die Arbeiten belasteten ihn stark: „Ich wurde total im Stich gelassen und hatte erhebliche Kosten für die Wiederherstellung meines Apartments“, sagt E. Wenigstens konnte er dem Baulärm entkommen: „Mithilfe des Mietervereins habe ich eine Ausweichwohnung erhalten und so die schlimmsten Arbeiten in meiner Wohnung überstanden.

Für die Unterbringung seiner Sachen sei ihm ein Kellerraum zugebilligt worden. „Aber dieser wurde mir wieder weggenommen. Dabei hatte man mir zugesichert, dass ich den Keller behalten darf“, sagt E. Seinen Anspruch auf den Kellerraum lässt er momentan gerade gerichtlich klären.

„Wohnen ist ein Grundrecht“, sagt Rolf Bosse, beratender Rechtsanwalt beim Mieterverein zu Hamburg. „Jeder Mieter hat das Recht, sich gegen unfaire Vermieter zur Wehr zu setzten.“ Dabei hilft auch die Stadt: Eine durch den Mieterverein angestoßene Kooperation mit der Behörde für Soziales, Familie und Integration (Basfi) ermöglicht den Empfängern von Transferleistungen, die Hilfe des Vereins in Mietrechtsangelegenheiten in Anspruch zu nehmen.

„Wenn Bezieher von Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung Probleme mit dem Vermieter haben, helfen wir: Handelt es sich um gravierende Beeinträchtigungen oder große Mängel, übernimmt die zuständigen Dienststelle – das Fachamt Grundsicherung oder das Jobcenter – für ein Jahr die Kosten für eine Mitgliedschaft im Mieterverein“, sagt Basfi-Sprecher Martin Helfrich. „Die zuständige Dienststelle erstellt eine Erklärung zur Übernahme der Kosten, die Betroffene beim Mieterverein vorlegen.“

Im Jahr 2018 nahmen mehr als 1.100 TransferleistungsempfängerInnen Beratung und Hilfe in Anspruch. Dadurch konnten unberechtigte Forderungen der VermieterInnen von fast 150.000 Euro abgewendet werden. Insgesamt mussten Forderungen in Höhe von 225.284 Euro nicht gezahlt werden. Im Schnitt hat so jeder Leistungsempfänger rund 140 Euro eingespart.

Mit Hilfe der Mietervereine werden jedes Jahr auch zahlreiche Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen überprüft, denn jede zweite Betriebskostenabrechnung ist laut Bosse fehlerhaft. „In einem Fall wurden 1.400 Euro Kabelfernsehgebühren einem einzelnen Mieter zugeordnet“, sagt er. Er erinnert sich auch an MieterInnen , denen 500 Euro für den Winterdienst in Rechnung gestellt worden seien. Bei Betriebskosten und Mieterhöhungen wirke der Prüfungseffekt durch den Mieterverein auch in den folgenden Jahren weiter.

Für Bosse ist die derzeitige Mietenexplosion das Ergebnis der häufigen Überbewertung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch die VermieterInnen. Die Miete werde im Oberwert des Mietspiegels angesetzt, aber der Wohnraum rechtfertige diese Einordnung nicht. Ohne Widerspruch müsse die zu hoch angesetzte Miete aber gezahlt werden. „Das wirkt sich sowohl auf die Miete der jeweiligen Wohnung als auch auf den Mietspiegel aus.“

Bosse sieht im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel bei Modernisierungen: Wenn notwendige Instandsetzungsarbeiten eines Hauses im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme mit erledigt werden, stellt sich die Frage: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Miete umlegen? „Im Gesetz gibt es dafür keine klaren Regeln, das nutzen Vermieter aus“, sagt Bosse. „Immerhin konnten bei Modernisierungen unzulässige Mieterhöhungen durch Feststellung von Mietmängeln wie Feuchtigkeit, Schimmel oder undichte Fenster abgewehrt werden.“

Neben Hilfe bei Mängeln oder unzulässig hohen Kosten hat der Mieterverein im vergangenen Jahr in 141 Fällen Leistungsberechtigte wegen der Kündigung ihrer Wohnung beraten. In den meisten dieser Fälle ging es um Kündigungen wegen Eigenbedarfs. So wollte ein Vermieter, der in einem großen Einfamilienhaus lebt, plötzlich in die 50-Quadratmeter-Wohnung seines Mieters einziehen. Hier konnte mit Hilfe des Mietervereins sehr leicht aufgedeckt werden, dass der Bedarf vorgeschoben war. Manchmal ist Eigenbedarf aber auch begründet: Dann helfen wir dem Mieter, eine Wohnperspektive zu finden“, sagt Bosse.

Bezahlbarer Wohnraum wird jedoch immer knapper. Mit dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit gibt es auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine solidarische Wohnraumpolitik mehr. Diese müsse nach Meinung des Mietervereins wieder hergestellt werden. Ebenso fordert der Mieterverein die Einführung eines kollektiven Mietrechts nach schwedischem Vorbild. Das sieht Mieterräte vor, die sich mit VermieterInnen gemeinsam an den Verhandlungstisch setzen – damit nicht jeder Mieter als Einzelkämpfer auftreten muss.