: Ausbeutung im Gastgewerbe
Laut einer Umfrage des Magazins Hinz&Kunzt wird in Hamburger Hotels oft nicht der Mindestlohn bezahlt
Von Julika Kott
Offenbar gilt der Mindestlohn nicht für alle Menschen in Deutschland. Obwohl verbindliche Tarif-Verträge existieren, zahlen viele Unternehmen der Hotelbranche in Hamburg den Reinigungskräften nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, zeigt eine Umfrage des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt. Das sei laut der Umfrage hauptsächlich bei Hotels der Fall, die die Reinigungsarbeit an Subunternehmen auslagern.
Laut Gesetz müssen Hamburger Hotels, die Mitglieder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) sind, ihren Reinigungskräften mindestens den Tariflohn von 9,97 Euro in der Stunde zahlen, die anderen müssen wenigstens den Mindestlohn von 9,19 Euro zahlen. Für Dienstleistungsunternehmen, die als Gebäudereiniger beauftragt werden, gilt in ein Branchenmindestlohn von 10,56 Euro.
Zum vierten Mal untersuchte der Journalist Ulrich Jonas die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Reinigungskräfte in Hotels, Gasthöfen und Pensionen. Von 320 befragten Hotels antworteten 177. Insgesamt 33 Hotels weigerten sich, an der Umfrage teilzunehmen.
Immerhin 77 Hotels bieten faire Arbeitsbedingungen: Die Putzkräfte sind Angestellte des Hotels und werden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt, manchmal sogar besser, unabhängig von der Anzahl an Zimmer, die sie putzen. Diese Zahl ist jedoch seit 2011, als der letzte Hotelreport veröffentlicht wurde, drastisch gesunken – damals waren es noch 101. Außerdem verlagern noch genügend Unternehmen die Reinigungsarbeit an Subunternehmen, um Kosten zu sparen, ohne sich um die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der dort angestellten Menschen verantwortlich zu fühlen.
Viele Menschen, die in solchen Dienstleistungsfirmen arbeiten, seien nicht über ihre Rechte aufgeklärt und hätten Angst, ihren Job zu verlieren, sagt Jonas. Deshalb wehrten sie sich nicht gegen die Ausbeutung. Einige berichteten über Löhne in Höhe von 3,21 Euro pro Stunde. Das seien längst keine Einzelfälle mehr, wie die Umfrage nahe lege.
Die Verantwortung für eine faire Bezahlung der Reinigungskräfte in Hotels trügen jedoch nicht nur die Hotelbetreiber*innen, findet Jonas, auch Kund*innen sollten bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit darauf achten. „Bei Kettenhotels ist die Wahrscheinlichkeit des Outsourcings, der Auslagerung von Reinigungsarbeit, höher“, sagt Jonas. „Das bedeutet aber nicht, dass im Falle von teuren Hotels die Arbeitsbedingungen zwingend besser sind.“
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