piwik no script img

südwesterPippi Langstrumpfs Erben

Müsste „tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa“ Deutsch als „Tjolahopp, Tjolahej, Tjolahoppsansa“ oder gar „Tja-Hallo-, tja-Hatschüss, Tjahallo-tschüssüss“ wiedergegeben werden? Wäre somit der Vers „Trallari, trallahey, tralla hoppsassa“ von Wolfgang Franke dessen eigene Schöpfung, die bloß ans Gedicht „Här kommer Pippi Långstrump“ angelehnt ist, wie Franke sich gegen Astrid Lindgrens Erben im Lizenzsstreit verteidigt? Gestern rief Hamburgs Landgericht diese Fragen erneut auf, über denen es seit 2017 brütet. Ein Richter hat 2018 aufgegeben und sicher ist nur: Erst nach Zeugenaussage von Andrea Nahles kann die Zivilkammer urteilen widdewiddewie es ihr gefällt.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen