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Anti-AfD-Klausel fliegt raus
Eine Klausel in Arbeitsverträgen einer Schulpersonal-Agentur, die Beschäftigten die Erklärung abverlangte, sie seien nicht Mitglied der AfD, ist nach Auffassung der Schulbehörde nicht mit dem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar. Diese Auffassung habe die Behörde dem Unternehmen am 28. Mai mitgeteilt, heißt in der Antwort auf eine Anfrage der AfD zum Thema. Das Unternehmen habe zugesichert, diese Klausel in Verträgen, in denen Personal für die Schulen akquiriert wird, nicht weiter zu verwenden. (taz)
Beliebtheit bei Touristen
Im April sind mit rund 653.000 Touristen und Geschäftsreisenden knapp 9 Prozent mehr Besucher nach Hamburg gekommen als im gleichen Monat des Vorjahres. Unter ihnen kamen 22 Prozent aus dem Ausland, die meisten aus Dänemark, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. (dpa)
Lange Haft gefordert
Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf zwei Behördenmitarbeiter und einen Betreuer hat die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der 29-Jährige habe sich des Mordes, des zweifachen versuchten Mordes und weiterer Straftaten schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Der 29-Jährige soll im September mit brennendem Spiritus die zwei Mitarbeiter und seinen Betreuer angegriffen haben, als diese ihn aus seiner Wohnung in eine psychiatrische Einrichtung bringen wollten. Ein Behördenmitarbeiter kam dabei ums Leben. Die Verteidigerin beantragte Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. (dpa)
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