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Fernsehen muss Spot der rechten NPD zeigen

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) muss einen polemischen und potenziell irreführenden Werbebeitrag der NDP senden. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem entsprechenden Eilantrag der rechtsextremen Partei stattgegeben. Der NDR hatte sich juristisch gegen den Audio-Spot gewehrt, in dem es unter anderem heißt: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.“ Der Spot lief schließlich am Samstag im Radioprogramm von „NDRInfo“.

Öffentlich-rechtliche Rundfunksender sind verpflichtet, Wahlwerbung der Parteien kostenlos und gleichberechtigt auszustrahlen – es sei denn, sie verstößt inhaltlich gegen geltendes Recht. Das sei hier nicht der Fall, befand das Gericht. Ein Sprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass der Werbespot zwar ein weit überzogenes und polemisches Bild von den Folgen der Zuwanderung zeichne und in seiner Gesamtheit offen ausländerfeindlich sei – dennoch erfülle er nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

Zuvor waren Verwaltungsgerichte in München und Hessen zum gleichen Urteil gelangt. Der Text des Spots habe nach Auffassung der Münchner Kammer nicht „evident“ (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre. Der BR will sich juristisch dagegen wehren.

Rechte Parteien sprechen häufig von der „Grenzöffnung 2015“, obwohl es sich nicht um eine Öffnung handelte. Die innereuropäischen Grenzen waren zu jenem Zeitpunkt seit Jahrzehnten offen. (dpa, taz)

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