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Tierquälerei geduldet

TierschützerInnen zeigen Staatsanwaltschaft Oldenburg an. Grüne wollen mehr Personal

Von Katharina Gebauer

Die Soko Tierschutz hat Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg gestellt. Der Vorwurf: Rechtsbeugung zugunsten mutmaßlicher TierquälerInnen. In der Behörde ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft angesiedelt, die alle Verdachtsfälle von Tierquälerei in der Landwirtschaft bearbeitet. Tierschutzorganisationen zeigten in den vergangenen vier Jahren in 18 Fällen LandwirtInnen, VeterinärInnen und SchlachthofbetreiberInnen an. Doch alle diese Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein, wie eine Anfrage der Grünen im Landtag von Niedersachsen zeigt.

„So bleiben in Niedersachsen zum Beispiel das illegale Erschlagen von Ferkeln und Hühnern genauso folgenlos, wie das Quälen von Truthähnen“, sagt Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz. In Niedersachsen leitete die Oldenburger Staatsanwaltschaft insgesamt 455 Ermittlungsverfahren ein. Nur in 34 Fällen erhob die Staatsanwaltschaft auch Anklage. Mülln ist das zu wenig: „Es gibt keinerlei Interesse daran, Präzedenzfälle im Tierschutzrecht zu schaffen.“ Wenn das Ermittlungsverfahren in den überwiegenden Fällen trotz massiven Beweismaterials eingestellt werde, dränge sich der Verdacht der Rechtsbeugung auf, sagt Mülln.

Miriam Staudte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, glaubt, dass ErmittlerInnen fehlen – genau wie der nötige Nachdruck bei diesem Thema. „Das Tierschutzgesetz wird nicht richtig ernst genommen und Verstößen nicht genügend nachgegangen“, sagt Staudte. Zudem funktioniere die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den Veterinärämtern mehr schlecht als recht.

Diese Kritik weist die Oldenburger Staatsanwaltschaft zurück. Es gebe genügend Fachpersonal in der Zentralstelle für Landwirtschaftssachen, sagt Pressesprecher Thorsten Stein. Um Beschuldigte anzuklagen, müssten ihnen die ErmittlerInnen ein strafbares und nicht nur ein verwerfliches oder ordnungswidriges Verhalten nachweisen. „Sofern das nicht der Fall ist, ist wegen der Unschuldsvermutung, die im Rechtsstaatsprinzip wurzelt, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.“

Auch beim taz salon „Schöner töten?“, Mitte Februar in Bremen, war die Strafverfolgung von TierquälerInnen Thema. Tierschützer Mülln schloss auf dem Podium sogar mit dem CDU-Agrarpolitiker Helmut Dammann-Tamke eine Wette ab: Die Betreiber des Skandal-Schlachthofs im niedersächsischen Bad Iburg würden keine Haftstrafe bekommen, obwohl Videoaufnahmen belegten, dass ausrangierte Milchkühe zu Dutzenden an Ketten aus Transportern in den Schlachthof geschleift wurden. Dammann-Tamke hielt dagegen. Noch laufen die Ermittlungen. Wer das vegane Essen zahlen muss, steht also noch aus.

Er stehe zu seiner Wette solange die Ermittlungen laufen, so Damman-Tamke. Mülln ist skeptisch: „Bezüglich Bad Iburg sieht es ja bisher nicht gut aus für die Tiere.“ Er kritisiert, dass gegen LandwirtInnen und Transportfirmen nicht ermittelt werde, obwohl sie die kranken Tiere unerlaubt angeliefert hätten. Das sei „Arbeitsverweigerung“ der Staatsanwaltschaft.

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