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Ein bisschen Einsicht

Nach der Anklage gegen Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) kommen Rücktrittsforderungen von allen Seiten. Für Dienstag kündigt er eine Erklärung an

Von Simone Schmollack

Bis zum Donnerstagnachmittag blieb er stumm. Doch zu Beginn der Ratssitzung in Hannover zeigte Stefan Schostok, Oberbürgermeister der niedersächsischen Hauptstadt, das erste Mal so etwas wie Einsicht. „Ich nehme fehlendes politisches Vertrauen wahr, ich nehme das sehr ernst“, sagte er. Welche Konsequenzen Schostok aus der „Rathausaffäre“ ziehen werde, in die er und zwei seiner früheren engsten Mitarbeiter verstrickt sind, werde er laut dpa am kommenden Dienstag mitteilen. „Ich werde mit einer sehr klaren Position auf Sie zukommen“, sagte Schostok. Ist damit ein Rücktritt gemeint?

Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft in Hannover Anklage gegen Schostok und seine beiden Ex-Mitarbeiter erhoben. Es geht um den Vorwurf der Untreue, bei der sich Schostok zwar selbst nicht bereichert haben, wohl aber von unrechtmäßigen Gehaltserhöhungen gewusst und sie gebilligt haben soll. Dabei soll es insgesamt um bis zu 64.000 Euro gehen. Jetzt mehren sich die Rufe nach Schostoks Abberufung. Aber geht das so einfach? Kann der Oberbürgermeister so ohne Weiteres aus dem Amt gefegt werden?

Der Sozialdemokrat steht seit Juni 2013 an der Spitze der Stadt, damals folgte er im Amt seinem Parteifreund Stephan Weil, der seinerzeit niedersächsischer Ministerpräsident wurde. Schostok wurde hauptamtlich als Beamter auf Zeit für acht Jahre gewählt, seine Amtszeit dauert demnach offiziell bis zum Jahr 2021.

Dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht zufolge kann Schostok nicht einfach „gekündigt“ werden. Sein Beamtenverhältnis endet 2021, nicht aber „vor Ablauf der allgemeinen Wahlperiode der Ratsfrauen und Ratsherren“. So kann man es auf der Homepage der Stadt Hannover nachlesen.

Schostok hielt bislang stoisch an seinem Amt fest, selbst am Mittwoch nach Anklage beteuerte er noch seine Unschuld: „Ich bin ehrlich, und hätte mir eine andere Entwicklung gewünscht und fest mit einer Einstellung gerechnet. (…) Am Sachverhalt und meiner Haltung hat sich nichts geändert. (…) Dem Ausgang des Verfahrens sehe ich zuversichtlich entgegen.“

So sicher, wie sich Schostok (noch) gibt, ist seine Lage indes nicht. Laut Kommunalwahlgesetz könnte er durchaus abgewählt werden. Dazu müsste ein entsprechender Antrag in den Rat eingebracht werden. Stimmen drei Viertel der Ratsmitglieder einem Abwahlantrag in namentlicher Abstimmung zu, kann ein Abwahlverfahren eingeleitet werden. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger innerhalb des nächsten halben Jahres über die Abwahl abstimmen müssten.

„Ich nehme fehlendespolitisches Vertrauen wahr. Ich nehme das sehr ernst“

Stefan Schostok, Oberbürgermeister in Hannover

Um einer Abwahl zuvorzukommen und sein Gesicht zu wahren, könnte Schostok beim Innenministerium seinen Ruhestand beantragen oder das Amt so lange ruhen lassen, bis die Vorwürfe aufgeklärt sind. Im ersten Fall würde er mit 35 Prozent seines derzeitigen Gehalts in Höhe von 12.700 Euro brutto in den Ruhestand gehen. Im anderen Fall bliebe er bis zur Klärung im Amt. Seine Ankündigung, am Dienstag mehr sagen zu wollen, könnte man als Rückzug interpretieren.

Juristisch dürfte es heikler werden. Sollten Schostok und seine Ex-Mitarbeiter schuldig gesprochen werden, könnte ihnen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Das mögliche hohe Strafmaß kommt unter anderem zustande, weil die drei Beamte sind und sie dadurch geltende Befugnisse ausgenutzt haben. Doch bislang hat das Landgericht die Klage der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal zugelassen. Solange gelten Schostok und seine beiden Mitbeschuldigten als unschuldig.

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