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Neue Tat erinnert an Högel

Ein Krankenpfleger soll eine Frau in einer Bremer Einrichtung mit Medikamenten in Lebensgefahr gebracht haben

Von Simone Schnase

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat am gestrigen Mittwoch einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 39 Jahre alten Krankenpfleger beantragt. Der Mann soll einer alten Frau in einer Bremer Pflegeeinrichtung Medikamente gegeben und anschließend Rettungsmaßnahmen eingeleitet haben. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes ermittelt.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft ist die 75-jährige Frau Ende März mit einem auffallend niedrigen Blutzuckerspiegel auf die Intensivstation eines Krankenhauses eingeliefert worden. Ein dort tätiger Arzt verständigte die Polizei, weil er vermutete, dass der Frau ohne medizinische Indikation Medikamente verabreicht worden waren.

Der Pfleger habe gegenüber der Polizei eingeräumt, der Frau tatsächlich eigenmächtig Medikamente gegeben zu haben, sagte Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Der Mann habe überdies ausgesagt, nach der Verabreichung der Medikamente „im weitesten Sinne Rettungsmaßnahmen eingeleitet zu haben.“ Diese hätten dann mit der Einlieferung der Seniorin ins Krankenhaus geendet. Inzwischen sei die Frau wieder stabilisiert.

Der Krankenpfleger habe gegenüber der Polizei zwar gesagt, dies noch nie zuvor getan zu haben. „Trotzdem hat die Polizei eine Ermittlungsgruppe eingerichtet und prüft nun, ob es an seinem jetzigen Arbeitsplatz oder in Einrichtungen, in denen er vorher gearbeitet hat, zu Auffälligkeiten gekommen ist“, sagte Passade.

Der Fall erinnert an den früheren Krankenpfleger Niels Högel, der sich derzeit vor dem Oldenburger Landgericht wegen Mordes verantworten muss. Der Fall steht für die größte Mordserie in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Högel soll in den Jahren 2000 bis 2005 zunächst 36 Patienten im Klinikum Oldenburg und dann 64 PatientInnen im Klinikum Delmenhorst getötet haben, indem er ihnen heimlich Medikamente spritzte, die zum Herzstillstand führten. In den so herbeigeführten Notfallsituationen soll Högel sich durch Reanimationsmaßnahmen als „Lebensretter“ aufgespielt haben. Högel verbüßt wegen weiterer Taten bereits eine lebenslange Haftstrafe.

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