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Diplomaten auf Abwegen

2018 wurden 21.714 Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten registriert, aber wegen deren Immunität nicht verfolgt

Von Antje Lang-Lendorff

Distinktionsgewinn funktioniert auch über das Autokennzeichen: Die 0, die nur Mitglieder diplomatischer Corps auf dem Nummernschild tragen dürfen, hebt sie ab von allen anderen Motorisierten auf den Straßen. Hier kommt jemand Bedeutungsvolles, diese Botschaft schwingt immer mit. Manche BerlinerInnen halten zu den 0-Gefährten allerdings lieber etwas Abstand, heißt es doch, die Diplomaten nähmen es mit den Verkehrsregeln nicht so genau.

Tatsächlich haben diplomatische VertreterInnen auch im vergangenen Jahr oft gegen die Vorschriften verstoßen: Wie aus der Antwort der Innenverwaltung auf eine CDU-Anfrage hervorgeht, wurden 2018 insgesamt 21.714 Verkehrsordnungswidrigkeiten für Kraftfahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen registriert. Das sind etwas weniger als im Vorjahr, aber mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren.

Am häufigsten haben die DiplomatInnen falsch geparkt oder sind schneller gefahren als erlaubt. Bei Unfällen gab es zwei Schwerverletzte. Die Verstöße wurden zwar registriert, „wegen der diplomatischen Immunität jedoch allesamt nicht verfolgt“, so die Innenverwaltung. Der Staatskasse entgingen demnach Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von immerhin 389.734 Euro.

Am häufigsten missachteten die US-Diplomaten von Trumps Gnaden die Verkehrsregeln, gefolgt von Griechen, Ägyptern und Russen. Wobei man dazu sagen muss, dass die USA auch die meisten Autos mit diplomatischen Kennzeichen in Berlin zugelassen haben, insgesamt 264 Fahrzeuge, die Mehrzahl davon zu erkennen an der Zahl 17, die auf die 0 folgt. China ist mit 115 Fahrzeugen in Berlin unterwegs, Saudi-Arabien mit 81. Alle anderen haben weniger Wagen angemeldet. Auf Somalia, Honduras oder Liechtenstein ist jeweils nur ein Auto zugelassen.

Auch sie müssen eine Haftpflicht-versicherung vorweisen

Im Schnitt kommen die Diplomaten aller Länder in Berlin auf acht Verkehrsordnungswidrigkeiten pro Fahrzeug und Jahr – ziemlich viel. Zum Vergleich: Laut Kraftfahrt-Bundesamt gab es im Juli 2018 einen Bestand von insgesamt 1,4 Millionen Kraftfahrzeugen in Berlin. Die Polizei verzeichnete im vergangenen Jahr knapp vier Millionen eingeleitete Verkehrsordnungswidrigkeiten. Selbst wenn man all diese Verstöße den BerlinerInnen zuordnen würde, was nicht stimmt – es fahren schließlich auch Gäste von auswärts zu schnell oder parken falsch –, käme man auf im Schnitt 2,8 Verkehrsordnungswidrigkeiten pro Fahrzeug und Jahr, also deutlich weniger als bei den Diplomaten.

Die seien zwar grundsätzlich von der deutschen Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit freigestellt, schreibt das Auswärtige Amt. Allerdings müssten auch sie die Gesetze und Rechtsvorschriften beachten. Gegebenenfalls könnte Deutschland das Gastland auffordern, eine betroffene Person abzuberufen. Möglich sei auch eine „Persona non grata“-Erklärung, heißt es. Die gebe es aber „sehr selten, da die betroffenen Vertretungen meist von sich aus Konsequenzen ziehen“.

Von Fehlverhalten im Verkehr scheint das die Diplomaten nur bedingt abzuhalten. Immerhin eine Haftpflichtversicherung müssen sie vorweisen, so das Auswärtige Amt. „So dramatisch in jedem Einzelfall ein von Diplomaten verursachter Sach- oder gar Personenschaden ist, den Betroffenen steht stets ein Ansprechpartner für Schadenersatzforderungen zur Verfügung.“

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