Neukölln: Obdachlose können wählen
Zur Europawahl am 26. Mai dürfen auch Personen in Neukölln teilnehmen, die keinen festen Wohnsitz haben. Wie das Bezirksamt Neukölln am Dienstag mitteilte, müssen diese Personen jedoch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen. „Auch obdachlose Menschen haben – wie alle Wahlberechtigten – das demokratische Recht und die Möglichkeit, wählen zu gehen“, sagte Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste. Obdachlose in Neukölln können ihren Antrag ab Mitte April bis Anfang Mai im Bezirkswahlamt stellen. In diesem müssen sie erklären, dass sie zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigt und in keinem Melderegister erfasst sind. (dpa)
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