: Schippe drauf für Privatschulen
Ohne erkennbaren Grund, ohne Not und über alle gesetzlichen Verpflichtungen hinaus haben mehrere private Schulen laut Landesrechnungshof jahrzehntelang zusätzlich Geld vom Senat bekommen
Für wahrscheinlich verfassungswidrig hält der Landesrechnungshof die öffentlichen Zuschüsse für die private, profitable International School of Bremen (ISB). Diese könne weder konzeptionell ein besonderes pädagogisches Interesse an ihrem Bestand begründen noch führe sie zu einem allgemein anerkannten Abschluss, sodass Bremen sie wahrscheinlich zu Unrecht als Ersatzschule anerkannt habe.
Zudem fördert nach Auffassung der unabhängigen Finanz-Kontrolleurinnen das ISB-Aufnahmegeld von 6.000 Euro verbunden mit einem durchschnittlichen monatlichen Schulgeld von 766 Euro pro Schüler*in deren „Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern“. Diese aber verbietet Artikel 7 des Grundgesetzes ausdrücklich. Folge: Eine Reichenschule darf zwar betrieben, nicht aber öffentlich subventioniert werden.
Statt keiner Förderung habe die ISB, die zwischen 2010 und 2017 ausweislich ihrer Jahresabschlüsse einen Überschuss von 1,4 Millionen Euro erwirtschaftet hat, sogar über die gesetzlich für Ersatzschulen vorgesehenen Zuschüsse hinaus Gelder bezogen – eine Aufbauhilfe in Höhe von umgerechnet 441.000 Euro in der Gründungsphase zwischen 1997 und 2004. Geld, das auch in öffentlichen Schulen hätte eingesetzt werden können.
„Das Ressort hat in diesem Fall eine Prüfung zugesagt“, stellte Landesrechnungshofpräsidentin Bettina Sokol gestern klar. In einem anderen Fall wurde eine zweifelhafte Privatschulunterstützung bereits abgestellt: Von September 1968 an hatte die Senatorin für Bildung den Erbbauzins für die Waldorff-Schule in der Touler Straße übernommen. „Wir haben keinen Grund dafür gefunden, keinen Beschluss, nicht einmal eine Aktennotiz“, so Sokol auf Nachfrage der taz. Im Laufe der Zeit hat Bremen den Schwachhauser Anthroposoph*innen damit 1,6 Millionen Euro geschenkt. Im Jahr 2011 sei die Praxis dann offenbar gestoppt worden – wieder ohne Angabe von Gründen. „Seither gibt es einen Rechtsstreit mit dem Träger“, so Sokol. Die Schule will die Kosten gern wieder abgeben.
Die mangelhafte Dokumentation von Verträgen und Geschäftsbeziehungen ist dem Rechnungshof nicht nur im Bildungsressort sauer aufgestoßen: Schlampige Vertragsgestaltungen und fehlende Abrechnungen erschweren den Prüfer*innen zufolge auch im Finanzressort und beim polizeilichen Dienstwagengebrauch eine effektive Kostenkontrolle. (taz)
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