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Bremse mit Ausnahmen

Senat hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse beschlossen

Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der ab 2020 für alle Bundesländer verpflichtenden Schuldenbremse beschlossen.

Dabei gehe es nicht um eine Verschärfung des in Grundgesetz und Landesverfassung verankerten Verbots für neue Schulden, sagte am Dienstag Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Vielmehr würden Ausnahmeregeln konkretisiert, in denen etwa befristet und rückzahlbar Kredite aufgenommen werden dürften.

Für das mit über 20 Milliarden Euro verschuldete Bundesland ist dies wichtig, denn das Diktum „Keine neuen Schulden“ könnte schwierig werden, sollte die Konjunktur wegbrechen. Für diesen Fall regelt das Gesetz, dass unter bestimmten Bedingungen vorübergehend Kredite möglich sind, die in Aufschwungzeiten wieder zurückgezahlt werden müssen.

Auch bei Naturkatastrophen sieht die Schuldenbremse solche Ausnahmen vor. Für den Fall, dass es wirtschaftlich „ganz übel laufen“ sollte, verwies Linnert auf eine vorgesehene Stabilitätsrücklage, in die nicht ausgegebenes Geld überführt werden soll. Sie hoffe, dass Bremen so haushalte, dass diese langfristig ein Volumen von ein „paar hundert Millionen Euro“ bekomme.

Wichtiges Ziel sei, so Linnert, dass Bremen seine Tilgungsverpflichtungen von 80 Millionen Euro jährlich erfülle und damit die rund 400 Millionen Euro Sanierungshilfe vom Bund erhalte. (dpa/taz)

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