Feuer frei auf Trauerenten

Naturschützer sehen in der geplanten neuen Jagdzeiten-Verordnung in Schleswig-Holstein einen „Schnellschuss“

Naturschutzverbände haben die von der Landesregierung geplante neue Jagdzeiten-Verordnung für Schleswig-Holstein kritisiert. Die damit einhergehende Ausweitung der Jagd auf bisher geschützte Vögel wäre ein „Rückschlag für den Artenschutz“, erklärten der WWF (World Wide Fund for Nature) und die Schutzstation Wattenmeer. Der Entwurf für eine veränderte „Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten“ befindet sich derzeit im Anhörungsprozess und soll offenbar noch dieses Jahr in Kraft treten.

Auf die Kritik der Verbände stößt vor allem die Absicht, für das Land die so genannte Bundesjagdzeitenverordnung zu übernehmen. Damit werde die bisherige für den WWF „bundesweit als fortschrittlich“ geltende Landesregelung außer Kraft gesetzt. Küstenvögel wie etwa Trauerenten und Möwen dürften dann wieder bejagt werden.

„Eine solche Verordnung widerspricht den aktuellen ökologischen Erkenntnissen“, sagte der Leiter des WWF-Projektbüros Wattenmeer, Hans-Ulrich Rösner. Als „Schnellschuss, der fachlicher Begründungen entbehrt“, bezeichnete die Biologin Silvia Gaus von der Schutzstation Wattenmeer die Landespläne. Nach Einschätzung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sei die Ausweitung der Abschussregelung sogar „ausschließlich von Jagdinteressen geprägt“.

Das Umweltministerium berief sich dagegen gestern auf den Koalitionsvertrag. Der sehe grundsätzlich eine Umsetzung von Bundes- in Landesrecht vor, sagte ein Sprecher von Minister Christian von Boetticher (CDU).

Abweichungen von der Bundesjagdzeiten-Verordnung seien nur dort sinnvoll, wo landespolitische Besonderheiten dies erforderten. Dies sei bei Trauerenten und Möwen nicht der Fall. Anders sieht es dagegen bei Krähenvögeln und Elstern aus: Hier soll nach dem Willen der Landesregierung nun die Jagd zwischen August und Februar möglich sein – anders als im Bundesrecht.

taz/dpa