GURKE DES TAGES

„Die Kosten für eine Tagesmutter können von der Steuer nicht allein aufgrund einer weiteren Schwangerschaft der Mutter abgesetzt werden“, informiert afp. Warum? Weil eine Schwangerschaft keine Krankheit ist! Denn es handelt sich dabei „nicht um einen regelwidrigen körperlichen Zustand“. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Wer will da widersprechen?