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KopftuchdebatteGericht spricht Entschädigung zu

Das Landesarbeitsgericht hat erneut einer Lehrerin Entschädigung zugesprochen, die wegen ihres Kopftuchs nicht vom Land eingestellt worden ist. Die Richter erklärten, anders als in der ersten Instanz, das Land könne sich nicht einfach auf sein Neutralitätsgesetz berufen, das LehrerInnen das Tragen religiöser Kleidung verbietet. Dieses Gesetz müsse im Lichte eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2015 ausgelegt werden. Das bedeutet, es muss eine konkrete Gefahr für den Schuldfrieden vorliegen, um die Religionsfreiheit einer Lehrerin einzuschränken. Die Klägerin bekommt nun eineinhalb Monatsgehälter Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem Allgemein Gleichstellungsgesetz – es sei denn, die Bildungsverwaltung geht in Revision. Fälle dieser Art gab es zuletzt immer wieder, im Senat ist die Haltung zum Neutralitätsgesetz uneinheitlich. (sum)

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