LESERINNENBRIEFE
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Unzulässige Einmischung

■ betr.: „When a man loves a woman“, taz vom 26. 9. 12

„…Männer können von dieser Unterstützung nur träumen.“ Das ist Quatsch. Wenn Männer ihre Frauen in eine Entzugsklinik bringen, interpretieren Frauen dies oft als „liebevolle Fürsorge“.

Wenn Frauen ihre Männer in eine Entzugsklinik bringen wollen, interpretieren Männer dies als unzulässige Einmischung in ihre Angelegenheiten und werden dabei auch gerne gewalttätig.

ILGA SCHMITZ, Speyer

Was können wir tun?

■ betr.: „Auf dem Abstellgleis“, taz vom 26. 9. 12

Gut gebrüllt, Herr Arzt, mit Ihrer abschließenden Forderung, der Bahn „gehört … das Schienennetz entzogen und geöffnet für alle, die Ideen für ein neues Schienenangebot haben“. Doch Ihren Gedanken hätte man an zwei Punkten zu Ende denken müssen.

Warum sollte man der Deutschen Bahn denn nur das Schienennetz entziehen? Denn alles andere an der Deutschen Bahn gehört ja schließlich auch uns. Warum entziehen wir dem Bahnvorstand nicht auch die Lokomotiven, die Waggons und vor allem die Schaffner, Lokführer, Schienenfahrzeugmechaniker, Fahrplangestalter und alle weiteren Mitarbeiter, „die Ideen für ein neues Schienenangebot haben“? Mit diesen zusammen könnten wir dann einen Schienenverkehr der Zukunft gestalten, ohne dass deren Know-how verloren ginge, was ja auch Verschwendung von Staatseigentum wäre.

Ihre Forderung ist im Passiv formuliert. Wenn man jedoch weiterdenkt, stellt sich die Frage, wer dieses Entziehen und die Entwicklung des Schienenverkehrs machen soll. Das kann in unserem Land natürlich nur die Regierung im Auftrag des Parlamentes machen, dessen Zusammensetzung wiederum von uns bestimmt wird. Parteien, die nach „Wettbewerb im Schienenverkehr“ rufen, um sich vor der Verantwortung zu drücken, selber in unserem Auftrag einen guten Schienenverkehr organisieren zu müssen, sind da wenig hilfreich. Bisher sind das noch mehr als 90 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Also, was könnten wir tun? PETER KRÖGER, Minden

Kind der Wohlstandsgesellschaft

■ betr.: „Auf dem Abstellgleis“, taz vom 26. 9. 12

Bin 86 Jahre alt und war als Schüler 1938 bis 1943 Bahnpendler. Kenne die Bahnverhältnisse von 1950 bis 1990. Heute kann ich morgens um sieben Uhr aus meiner Kleinstadt nach Freiburg/Breisgau zu einer Beerdigung fahren, bin abends bis 22 Uhr wieder zurück. Wäre bis um 1990 unmöglich gewesen. Natürlich kann es passieren, dass bei Verspätungen die Anschlüsse kippen, kein Wunder, denn das Schienennetz ist, auch durch stark gestiegenen Güterverkehr, so ausgelastet, dass Störereignisse größere Verspätungen verursachen.

Bei uns im ÖPNV bedient die Hessische Landesbahn mit hochmodernen Triebwagen die Strecken, hervorragender Sitzkomfort, der Fahrgast bemerkt das Anfahren kaum, da völlig geräuschlos. Bequemer Ein- und Ausstieg mit Kinderwagen und Fahrrädern. Habe den Eindruck, Ihr Autor ist, bei aller linken Progressivität, ein verwöhntes Kind unserer Wohlstandsgesellschaft, dem nichts perfekt genug ist. Habe mal gehört, eine US-amerikanische Verkehrsdelegation habe das deutsche Verkehrssystem erprobt, und gefragt, was ihnen am besten gefallen habe, hätten sie geantwortet, „die S-Bahnen“. Dann stellte sich heraus, dass sie den ICE gemeint hatten …

ULRICH KAMMER, Laubach, Hessen

Hilfloses Achselzucken

■ betr.: „Der Täter als Opfer“, taz vom 27. 9. 12

Christian Rath kann nicht verstehen, warum die Gesellschaft die Debatte über den Fall Daschner „immer wieder“ führen will, weil ihm seine juristische Ausbildung den Blick auf das Problem verstellt. Er präsentiert Juristen als kühle Köpfe, die sich anders als hitzige Polizeibeamte auf das einzig Richtige besonnen hätten: in einem Land, in dem man Geiselnehmer töten darf, um die Geisel zu schützen, darauf zu beharren, dass man sie auf gar keinen Fall durch die bloße Nötigung einer Gewaltandrohung unter Druck setzen darf. Schlimm an diesem Prinzipialismus ist die akademische Gnadenlosigkeit des rechtlichen Denkens gegenüber den Opfern.

Unsere Rechtssprecher sind beim Täterschutz großzügig und eloquent, beim Opferschutz zeigen sie hilfloses Achselzucken. Das Recht ist einer Extremsituation wie der, in die Daschner geriet, offenkundig nicht gewachsen. Dafür bietet es Tätern wie Gäfgen reiche Gelegenheit zur Selbststilisierung als Opfer. Er hat noch etwas Zeit, im Knast seinen Dr. jur. zu machen und dem Club beizutreten.

STEFAN HIRSCHAUER, Mainz

Allein die Taufe zählt

■ betr.: „Gläubige müssen fürs Glauben bezahlen“, taz vom 27. 9. 12

Durch die Taufe werden wir Menschen, wie es der Apostel Paulus in 1 Kor 12 ausgedrückt hat, zu Gliedern am Leib Christi und zu Mitgliedern der Gemeinde und der weltweiten Glaubensgemeinschaft der Christinnen und Christen.

Was zählt, ist also allein die Taufe und der Glaube eines Christenmenschen und nicht der schnöde Mammon in Gestalt einer biblisch unbegründbaren Kirchensteuer. Die ist nur wichtig für die Institution Kirche. Deshalb ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kirchenaustritt aus steuerrechtlichen Gründen eine Provokation und Farce. ROLAND KLOSE, Bad Fredeburg