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„Das EU-Biosiegel ärgert den Biobauern schon seit Jahren“

Das EU-Bio-Logo kennzeichnet jedes Biolebensmittel in der EU. Doch das zuständige Amt hat es jetzt als Marke gelöscht. Was soll das?

Foto: Carlotta Pippart

Hanspeter Schmidt, 64, ist Rechtsanwalt und Experte für ökologische Landwirtschaft

Interview Hanna Gersmann

taz: Herr Schmidt: Sie haben dafür gesorgt, dass das EU-Markenamt das EU-Bio-Logo, immerhin eines der bekanntesten Siegel aus dem Supermarkt, gelöscht hat. Warum?

Hanspeter Schmidt: Das habe ich für einen baden-württembergischen Biobauern beantragt. Er beliefert einen Hersteller von Biobabynahrung. Und dieser verkauft seine Gläschen und anderen Produkte in alle Welt. Der Biobauer ärgert sich nun schon seit zehn Jahren. Da entwickelt die EU-Kommission ohnehin schon das denkbar langweiligste Logo …

… zwölf weiße Sterne in Blattform auf grünem Grund …

und lässt es dann nicht einmal so als Marke eintragen, dass es weltweit ordentlich geschützt ist.

Es wird mit dem EU-Siegel Schmu betrieben?

Grundsätzlich wird auf die Biobanane, das Biofleisch und das Biofertiggericht so genau geschaut wie sonst auf kein anderes Lebensmittel. Dafür sorgen Bioverbände, Ökokontrollstelle, der Zoll, die Länderbehörden. Nach meiner Erfahrung sind hierzulande die allermeisten Bioprodukte in Ordnung. Aber es geht darum, dass auch in China und sonst irgendwo in der Welt niemand das EU-Bio-Logo einfach auf seine Produkte pappen kann, obwohl es keine Bioware ist.

Und wie wird es jetzt weitergehen?

Die EU-Kommission muss sich kümmern, die Marke weltweit schützen lassen. Dafür muss sie die Marke aber erst einmal überhaupt richtig eintragen lassen.

Die EU hat sich die Marke nicht richtig nach EU-Recht schützen lassen?

Ja, anders als die Bioverbände.

Wie erklärt sich das?

Die EU hat vor drei Jahren das Markenrecht erneuert. Konnte man bis dahin nur die Markenrechte für ein Unternehmens- oder Verbandslogo sichern, gibt es seither auch die sogenannten Gewährleistungsmarken. Diese stehen für eine bestimmte Art und Weise der Produktion von Waren und Dienstleistungen.

Etwa für die Herstellung von Bioprodukten.

Also muss auch die EU ihr Biosiegel zwingend als Gewährleistungsmarke eintragen lassen. Das hat sie bisher aber einfach nicht gemacht. Über einen weiteren Schritt kann sie dann in allen Ländern, in denen Produkte mit EU-Bio-Logo vermarktet werden, gesichert werden.

Wie lange dauert das?

Ein halbes bis ein Jahr.

So lange müssen Hersteller jetzt das EU-Biosiegel von ihren Verpackungen abknibbeln?

Nein, Sie werden das Label weiter im Supermarkt sehen. Die Lebensmittelhersteller sind nach der EU-Ökoverordnung verpflichtet, es zu nutzen. Es geht nur darum, es weltweit zu schützen.

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