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Archiv-Artikel

Schnelles Urteil

Prozess um Todesschuss eines Polizisten auf Einbrecher: Plädoyers sollen schon morgen gehalten werden

Im Prozess vor dem Hamburger Landgericht um den Todesschuss eines Polizisten auf einen Einbrecher wollen die Richter bereits morgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung hören. Das kündigte der Vorsitzende Richter gestern an. Der angeklagte Polizeibeamte hatte Heiligabend 2002 einen flüchtenden Einbrecher tödlich in den Rücken getroffen und sich dabei auf eine Notwehrlage berufen. Er will bei dem Flüchtenden eine Schusswaffe gesehen haben. Tatsächlich wurde bei dem Opfer, einem 25-jährigen Niederländer, aber nur ein Schraubendreher gefunden (taz berichtete).

Die Anklage wirft dem 43 Jahre alten Polizisten fahrlässige Tötung vor. Das Amtsgericht St. Georg hatte das Verfahren im März an das Landgericht überwiesen. Die Amtsrichterin sah den Polizeibeamten unter dem dringenden Verdacht, den Einbrecher vorsätzlich getötet zu haben. Bei der Schussabgabe habe er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Zwei Komplizen des Einbrechers hatten fliehen können.

Der Vorsitzende Richter wies gestern darauf hin, dass die Tat auch als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden könnte. Es sei zweifelhaft, ob der Angeklagte den Tod des Einbrechers billigend in Kauf genommen habe.

Der Angeklagte hatte nach eigenem Bekunden aus einem Fenster heraus auf die Einbrecher geschossen, die in einen Hinterhof geflüchtet waren. Er habe sich von dem 25-Jährigen bedroht gefühlt. TAZ