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Vier Jahre Vorlauf

Bestattungsgesetz in NRW verbietet Aufstellung von Grabsteinen, die durch Kinderarbeit erstellt wurden

Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen ist schon seit vielen Jahren ein viel diskutiertes Thema. Ein wissenschaftliches Gutachten darüber hat in Nordrhein-Westfalen (NRW) nun politische Konsequenzen. Die dortige Landesregierung folgt per Kabinettsbeschluss vom 4. September den Empfehlungen der Hochschule Düsseldorf (HSD).

Deren Gutachten belegt Kinderarbeit in Steinbrüchen in Indien, Vietnam und den Philippinen. Außerdem zeigt es auf, dass auch bei Steinen aus China nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder an ihrem Abbau oder ihrer Bearbeitung beteiligt waren.

Die genannten Länder gehören zu den Hauptlieferanten von Naturstein, der in Deutschland auch zu Grabsteinen verarbeitet wird. Steine aus diesen Ländern müssen künftig als kinderarbeitsfrei zertifiziert sein, sonst dürfen sie in NRW nicht aufgestellt werden.



Die Arbeit in Steinbrüchen gehört zu den schlimmsten Formen von Kinderarbeit, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO) schon vor Jahren strikt verboten wurden. Deutschland importiert in großem Maße Natursteine aus Ländern, in denen ausbeuterische Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Ein spezieller Fall sind dabei Grabsteine: Ein Großteil der Grabsteine und Grabeinfassungen auf deutschen Friedhöfen wird aus diesen Natursteinen gefertigt.

Kinderarbeit in der Natursteinindustrie ist ausbeuterisch, gesundheitsschädigend, lebensgefährlich. Sie wird schon seit vielen Jahren von den Vereinten Nationen besonders geächtet. 

Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat im Juli 2014 das Bestattungsgesetz ergänzt und damit die Aufstellung von Grabsteinen, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden, landesweit verboten. Natursteine aus Ländern, in denen Kinderarbeit in der Natursteinindustrie anzutreffen ist, müssten als kinderarbeitsfrei zertifiziert werden.

Per Runderlass des federführenden NRW-Gesundheitsministeriums vom 18. März 2015 wurde die Zertifizierungspflicht jedoch ausgesetzt – die konkrete Umsetzung sei noch zu regeln. Dieser Prozess hat vier Jahre benötigt und wurde jetzt von der Landesregierung zum Abschluss gebracht.



Ein zu klärender Aspekt betraf die Frage, welche Lieferländer betroffen sind.