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Sami A. muss zurückkehren

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung.

Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Zuletzt hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, und er müsse in Tunesien bleiben. Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden – entgegen einem Gerichtsentscheid. (dpa)

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