: Wer die Teilhabe zahlt
Das Land Niedersachsen regelt die Kostenübernahme für Menschen mit Behinderung neu. Land und Kommunen verteilen die Kosten, damit gesellschaftliche Inklusion noch leichter wird
Das Land Niedersachsen hat die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu aufgeteilt. Ab 2020 werden Kommunen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit einer Behinderung oder Pflegebedarf zuständig sein, wie das Sozialministerium am Dienstag in Hannover mitteilte. Das Land trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung. Anlass für die Änderung ist eine neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt und Menschen mit einer Behinderung noch mehr individuellen Spielraum ermöglichen soll.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung besser am Leben teilhaben können. Sei es bei der Arbeit, in der Familie oder beim Sport. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert deshalb deutschlandweit Beratungsstellen. Das Projekt ist zunächst auf drei Jahre festgelegt.
Bisher basiert die Aufteilung der Kosten auf dem Unterschied zwischen ambulanten und stationären Leistungen. Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover sind für ambulante Leistungen zuständig, das Land für stationäre Leistungen. Für alle behinderten Menschen über 60 Jahren sind die Kommunen allein zuständig.
Mit der Eingliederungshilfe soll behinderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden.
Zum 1. Januar dieses Jahres trat bereits eine Neuregelung des Bundesteilhabegesetz in Kraft, die das Verfahren zur Inanspruchnahme verschiedener Leistungen stark vereinfachen soll und behinderten Menschen neue Arbeitsmöglichkeiten jenseits von Werkstätten für Behinderte eröffnen soll. (epd/taz)
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