piwik no script img

Gesetz nicht ganz klar

Bremer Forscher fordert ein reguläres Zulassungsverfahren für Cannabis-Präparate

Die Wirksamkeit von Cannabis als Arzneimittel ist nach Darstellung der Techniker-Krankenkasse und der Uni Bremen noch immer ungeklärt. Ein reguläres Zulassungsverfahren der verschriebenen Präparate sei „überfällig“, heißt es in einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Report der Kasse und der Uni.

„Es ist unklar, welchen Patientengruppen Cannabis in welcher Dosis hilft und wie es am besten verabreicht werden sollte“, sagte der Bremer Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske, einer der Autoren des Reports. Die mitunter schlecht belegte Wirksamkeit der Arzneimittel dürfe „bei Antrag auf Erstattung einer Cannabistherapie jedoch kein Ablehnungsgrund der Krankenkassen sein“.

Seit 2017 verpflichtet das Gesetz die Kassen, Kosten für die Behandlung schwer kranker Menschen mit Cannabis zu übernehmen. (epd/taz)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen