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Trügerische Pülverchen

Spätestens, seit es das Internet gibt, ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln riesig. Nicht alles, was man bestellen kann, sollte man aber auch, warnen Verbraucherschützer

Vom „Fatburner“ über Gelenkkapseln bis hin zu solchen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Nahrungsergänzungsmittel. Die Hersteller bewerben ihre Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie gleich mit verbotenen Substanzen an.

Solch „erschreckende Bilanz“ ziehen Verbraucherschützer nach der ersten koordinierten amtlichen Kontrolle des Online-Handels in Europa: Eine Vielzahl der angebotenen Produkte verstoße gegen EU-Recht. „Strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung sind überfällig“, sagt Theodora Plate von der Verbraucherzentrale Bremen.

Es ist unzulässig, Nahrungsergänzungsmittel mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen zu bewerben. Selbst wenn sie in arzneitypischer Aufmachung daherkommen – als Pillen, Kapseln oder Pulver: Es sind im Prinzip nur Lebensmittel. „Die Praxis zeigt ein anderes Bild“, so Plate. „Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden.“

Im September 2017 hatten 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen fast 1.100 Webseiten überprüft. Der Schwerpunkt lag auf „neuartigen“ Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Die Anbieter warben mit nicht erlaubten Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung, insgesamt 779 Produkte hätten nicht verkauft werden dürfen.

Neben verstärkten amtlichen Kontrollen fordern die Verbraucherzentralen unter anderem, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu prüfen, bevor ein Produkt auf den Markt kommt, sowie eine Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen. (taz)

www.klartext-nahrungsergaenzung.de

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