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„Es gilt immer noch die Gewaltenteilung“, taz vom 27. 3. 18

Unabhängig von der „Motivation“ für den Haftbefehl und unabhängig von der Schuld/Unschuld des Verhafteten war der Europäische Haftbefehl zu vollstrecken. Ob er tatsächlich ausgeliefert wird oder nicht, hängt davon ab, ob das, was ihm vorgeworfen wird, auch in der BRD strafbar wäre. Pfanni auf taz.de

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