Leichte Sprache: Werbung für Schwangerschafts-Abbrüche
Eine Ärztin hat im Internet über Schwangerschafts-Abbrüche informiert. Ein Gericht hat sie dafür verurteilt.
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Im deutschen Straf-Gesetz gibt es den Paragrafen 219a.
In diesem Paragrafen steht:
Ärzte dürfen keine Werbung machen
für Schwangerschafts-Abbrüche.
Und Ärzte dürfen nicht öffentlich sagen,
dass sie Schwangerschafts-Abbrüche anbieten.
Mit diesem Gesetz soll verhindert werden,
dass Schwangerschafts-Abbrüche in unserer Gesellschaft
als normal gelten.
In Deutschland darf eine Frau ihre Schwangerschaft
bis zur 12. Schwangerschafts-Woche abbrechen.
Vor dem Abbruch muss die Frau zu einer Beratung gehen.
Nach der Beratung muss die Frau 3 Tage lang
über den Schwangerschafts-Abbruch nachdenken.
Erst dann darf die Frau die Schwangerschaft abbrechen.
Es gibt zum Beispiel diese Gründe
für einen Schwangerschafts-Abbruch:
● Die Frau fühlt sich nicht bereit für ein Kind.
● Die Frau ist in einer schlechten finanziellen Situation.
● Die Frau wurde vergewaltigt und ist dabei schwanger geworden.
● Die Gesundheit der Frau ist durch die Schwangerschaft gefährdet.
Aber oft fehlen den betroffenen Frauen Informationen wie:
Welcher Arzt macht Schwangerschafts-Abbrüche?
Welche Arten von Schwangerschafts-Abbrüchen gibt es?
Der Fall Kristina Hänel
Eine Ärztin hat im Jahr 2017 auf ihrer Internet-Seite
Informationen zu Schwangerschafts-Abbrüchen veröffentlicht.
Dabei hat die Ärztin auch erklärt,
dass sie Schwangerschafts-Abbrüche macht.
Ein Gericht hat die Ärztin dafür verurteilt.
Sie soll jetzt eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen.
Die Ärztin heißt Kristina Hänel.
Die Zeitung taz hat über den Fall Kristina Hänel berichtet.
Die taz hat sogar eine Titelseite dazu gemacht.
Auf der Titelseite sind Fotos von vielen Ärztinnen und Ärzten.
Sie alle stehen auf der Seite von Kristina Hänel.
Sie möchten ihre Kollegin unterstützen.
Die Überschrift lautet:
Wir machen Schwangerschafts-Abbrüche!
In einem Artikel in der taz sagen die Ärztinnen und Ärzte:
Kristina Hänel hat keinen Fehler gemacht.
Sie hat keine Werbung für Schwangerschafts-Abbrüche gemacht.
Sie hat nur Informationen darüber veröffentlicht.
Und diese Informationen sind wichtig für Frauen.
Ein paar Ärztinnen und Ärzte von der taz-Titelseite
haben jetzt eine Anzeige bekommen.
Sie müssen vielleicht vor Gericht,
weil sie öffentlich gesagt haben:
Wir machen Schwangerschafts-Abbrüche.
Aber:
Manche von den Ärztinnen und Ärzten haben schon lange
keinen Schwangerschafts-Abbruch mehr gemacht.
Einige sind sogar schon in Rente.
Die Ärztinnen und Ärzte haben keine Werbung
für Schwangerschafts-Abbrüche gemacht.
Die Ärztinnen und Ärzte wurden aus diesem Grund angezeigt:
Sie unterstützen Kristina Hänel.
Was sagt der Bundestag zum Paragrafen 219a?
Viele Menschen wollen den Paragrafen 219a abschaffen.
Deshalb beschäftigt sich jetzt auch der Bundestag
mit dem Paragrafen 219a.
Was wollen die Parteien im Bundestag?
Diese Parteien wollen den Paragrafen abschaffen:
● Bündnis 90/Die Grünen
● Die Linke
● SPD
Die FDP will den Paragrafen ändern.
Diese Parteien wollen den Paragrafen nicht ändern:
● CDU
● CSU
● AfD
Original-Text: Dinah Riese und Hanna Voß
Übersetzung: Christine Stöckel und Juliane Fiegler
Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information
Vorgelesen von: Belinda Grasnick