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Drei Prinzipien

Medizinethiker Giovanni Maio plädiert für eine ethische, patientenzentrierte Medizin

Giovanni Maio, Medizinethiker an der Universität Freiburg, kommentiert reale Patientengeschichten anhand medizinethischer Prinzipien. Die im Artikel oben erläuterte Geschichte des Notfall-Patienten etwa berührt unter anderem die folgenden drei Prinzipien.

Das Prinzip der Gerechtigkeit war der zentrale Beweggrund für das Anfordern einer Ethikberatung: Das Argument der Station lautete, dass möglicherweise Ressourcen vergeudet würden, die an anderer Stelle wieder fehlen könnten. […] Für den Fall, dass man mit der Weiterbehandlung dem Patienten vielleicht doch noch Hilfe anbieten könnte, wäre es nicht zulässig, sie dem Patienten nur mit der Begründung vorzuenthalten, dass der Preis dafür zu hoch sei. Damit mutete man dem Patienten zu, dass er auf sein Leben verzichtet, um die Effizienz zu steigern oder um anderen Menschen damit indirekt eine „größere“ Hilfe zu ermöglichen. Dies ließe sich moralisch nicht rechtfertigen. […]

Was ist das Therapieziel? So gelangen wir zum Prinzip des Wohltuns. Das Unbehagen des Behandlungsteams bezog sich explizit auf die Ressourcen, aber implizit doch eher auf das Wohltunsprinzip, weil offensichtlich unausgesprochen Konsens darüber herrschte, dass selbst eine Fortsetzung der Maximaltherapie auf der Intensivstation für den Patienten keine Hilfe mehr bedeuten würde, nachdem mit dem Ausfall von Leber, Lunge und Nieren ein Multiorganversagen vorlag. Von dem Moment an, da die Sinnlosigkeit der Behandlung zugestanden wird, ist es notwendig, das Prinzip des Wohltuns nicht mehr im Anbieten von (kurativ ausgerichteten) Behandlungsstrategien, von Apparaten und invasiven Maßnahmen zu realisieren. Vielmehr ist es in einem solchen Fall gefordert, ein neues (palliatives) Therapieziel zu definieren. […]

In diesem Fall kam neben dem Prinzip des Wohltuns das Prinzip des Nicht-Schadens ins Spiel, denn die Fortsetzung einer sinnlosen Behandlung bedeutet ja nicht nur einen unnötigen und damit ungerechten Verbrauch von Ressourcen, sondern – was noch viel schwerer wiegt – eine Zufügung von Schaden. Die künstliche Beatmung ist für sich genommen ausgesprochen belastend, und das Verhindern des Sterbens, das Aufhalten eines Sterbeprozesses, ist es ebenso. Der Patient würde also im Falle der Fortsetzung der sinnlosen Maximaltherapie am Sterben gehindert; er würde dadurch einer Belastung ausgesetzt, ohne dass man ihm im Gegenzug einen nennenswerten Nutzen anbieten könnte.

Quelle: Giovanni Maio „Mittelpunkt Mensch: Lehrbuch der Ethik in der Medizin“

Alles biodynamisch – auch die Kräuter Foto: Katja Hoffmann/laif