: Bahn stoppt Billigbusse per Gericht
Die Mietbuszentrale Leipzig wurde per einstweilige Verfügung zurückgepfiffen: Sie darf keine Busfahrten in Deutschland mehr anbieten – es sei denn mit Event oder Übernachtung. Grund ist ein Gesetz, das alteingesessene Linienbetreiber schützt
VON GUDRUN LUXUND STEPHAN KOSCH
Für nur 9 Euro mit dem Bus quer durch Deutschland: Das hört sich gut an, ist aber rechtlich umstritten. Die Mietbuszentrale Leipzig wurde kürzlich abgewatscht für ihre Geschäftsidee – per einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin.
Dabei hatte alles so schön angefangen: Die ehemalige Bahnmitarbeiterin Andrea Raschack gründete die Mietbuszentrale Leipzig, um dem vormaligen Arbeitgeber Konkurrenz zu machen – mit Billigbussen. Anfang Juni ging es los: Per Internet konnten potenzielle Fahrgäste Interesse an einer Fahrt an einem bestimmten Tag bekunden. Diese fand nur statt, wenn sich genügend Fahrgäste fanden. Je eher gebucht wurde, desto billiger wurde die Fahrt. Zwischen 9 und 39 Euro kostete ein Ticket von München nach Berlin.
„Die Geschäftsidee ist nicht sehr originell“, findet Achim Stauss, der Pressesprecher der Deutschen Bahn. Die nämlich hat mittels ihrer Bus-Tochter „Bayern Express“ dafür gesorgt, dass die Billigbusse nur noch eingeschränkt fahren dürfen. Ein solches Angebot sei rechtlich nicht erlaubt, sagt Stauss.
In der Tat: Wer in Deutschland Linienverkehr anbieten will, braucht per Gesetz eine Konzession. Und die hat die Mietbuszentrale nicht. Nur unter bestimmten Bedingungen ist die Lizenz zu haben, dazu gehört etwa eine Beförderungspflicht. Die Fahrten dürfen nicht einfach ausfallen, nur weil zu wenig Passagiere an Bord sind. Weil damit der Kostenaufwand aber nicht jederzeit gedeckt ist, schützt das aus den 60er-Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz die Interessen der Linienbetreiber, sagt Ralph Müller-Bidinger, Rechtsvertreter der Leipziger Mietbuszentrale.
Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Kaffeefahrten und sonstiger Gelegenheitsverkehr, die keinem festen Fahrplan folgen. Und genau das nimmt die Mietbuszentrale für sich in Anspruch. Schließlich gäbe es keine garantierte Regelmäßigkeit und außerdem würden die Fahrten auch zu Werbezwecken genutzt. Eine Auffassung, die das Regierungspräsidium Leipzig teile, das nicht von einer Konzessionspflicht ausgeht, sagt Müller-Bidinger. Deshalb sieht er gute Chancen auf einen Sieg in dem anstehenden Rechtsstreit.
Bislang beurteilt das Landgericht Berlin die Lage allerdings anders: Nur ein paar Zeitungen und Prospekte auf der Fahrt zu verteilen und „einzelne Werbemaßnahmen“ während oder nach der Fahrt anzubieten sei nicht genug, um als Ausnahme vom Linienverkehr zu gelten.
Deshalb wurde den Leipzigern per einstweilige Verfügung die bisherige Praxis untersagt. Doch die Busse rollen weiter. Bis zur gerichtlichen Klärung bietet das Unternehmen nun Sonderfahrten zur Automobilausstellung nach Frankfurt oder zum Oktoberfest nach München an. Und für Zielorte, an denen gerade kein Event stattfindet, greift die Mietbuszentrale zu einem anderen Trick. Die Fahrt ist dann nur gemeinsam mit einer Hotelbuchung zu haben. Kosten für die Übernachtung: ab 9 Euro.