Kohl-Prozess am Oberlandesgericht Köln: Schmerzensgeld nicht vererbbar
Kohls Ex-Ghostwriter hat aus vertraulichen Tonbändern ein Buch fabriziert. Maike Kohl-Richter wird dafür aber wohl keine Entschädigung erhalten.
FREIBURG taz | Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Helmut Kohl, erhält wohl kein Schmerzensgeld von Kohls ehemaligem Ghostwriter Heribert Schwan. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Köln ab.
Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur Vorbereitung sprach Schwan mit Kohl 2001 und 2002 rund 600 Stunden lang über dessen Leben. Beim vierten Band der Autobiographie kam es jedoch zum Streit und die Zusammenarbeit wurde beendet.
Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sorgte für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere Politiker hergezogen war. Unter anderem hatte er die Tischsitten von Kanzlerin Angela Merkel kritisiert.
Kohl, der damals noch lebte, klagte gegen Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und deren Verlag Random House. Er verlangte fünf Millionen Euro Schmerzensgeld. Die Keller-Gespräche mit Schwan seien vertraulich gewesen. Dass Schwan ihn nun mit der Veröffentlichung bloßstelle, verletze sein Persönlichkeitsrecht.
„Namhafter Betrag“ als Gewinnbeteiligung
Nach einigem Hin und Her gab das Landgericht Köln im April 2017 Kohl grundsätzlich Recht. Es sprach ihm eine Million Euro Schmerzensgeld zu. Die Richter blieben zwar deutlich unter Kohls Forderung, aber es war immer noch der höchste Betrag, der bislang nach deutschem Recht wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen wurde. Gegen das Urteil gingen sowohl Kohl als auch Schwan und der Verlag in Berufung.
Doch Helmut Kohl starb kurz nach dem Urteil, im Juni 2017. Nun führte seine zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter das Verfahren als Erbin fort. Allerdings hatte der BGH schon 2014 festgestellt, dass solche höchstpersönlichen Ansprüche nicht vererbbar sind. Und im Mai 2017 hatte der BGH präzisiert, dass dies auch dann gilt, wenn der Anspruch schon eingeklagt wurde, aber noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Maike Kohl-Richter gab dennoch nicht auf. Vor dem OLG Köln argumentierten ihre Anwälte, dass im Fall des Ex-Kanzlers etwas anderes gelten müsse. Er sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung“, argumentieren sie.
Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske deutete aber an, dass auch Schmerzensgeldansprüche von Helmut Kohl nicht vererbbar seien. Sie regte statt dessen einen Vergleich an, mit dem auch drei andere Prozesse an den Kölner Gerichten erledigt würden. Der Verlag und die Autoren könnten Kohl-Richter einen „namhaften Betrag“ als Gewinnbeteiligung überweisen, so Reske. Außerdem könnten sie sich verpflichten, eine weiteren Auflage des „Vermächtnis“-Buches zu unterlassen und die noch bei ihnen vorhandenen Tonbandkopien dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung zugänglich zu machen.
Für Verhandlungen über diese Anregung haben die Parteien noch drei Monate Zeit. Das Urteil soll erst am 29. Mai verkündet werden.
Leser*innenkommentare
wxyz
Schmerzensgeld nicht vererbbar?
Das ist dann wohl eine Steilvorlage für Versicherer. Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird (durch ein KfZ), hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld, und wenn er es erhalten hat, dann darf er es auch vererben.
Nunmehr ist das vielleicht anders. Da braucht ein Versicherer nur noch den Prozeß verschleppen, bis der Kläger verstorben ist, und schon ist die Sache vom Tisch.
Martin3453
@wxyz Ghostwriter sind nach wie vor umstritten. Egal in welchem Fachgebiet ob es jetzt das Pradebeispiel Politik ist oder auch in anderen Fachbereichen. Die Dunkelziffer ist nicht zu unterschätzen und eine klare Qualitätsrichtlinie für Ghostwriter gibt es nicht.
Lowandorder
Mal so - lesen hilft!
"…höchstpersöhnlicher Anspruch…"
Ursprünglich war solches - Schmerzengeld - dem BGB weil immaterieller Schaden - bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten gar fremd!
Bis zum Herrenreiter-Fall!
Der etwas ältere Herr hoch zu Pferd in Kombi mit Potenzmittelwerbung!;))
War das Goal!
Will sagen - Glaube nicht - daß der Anwalt das Rad abhat. Nö.
&
Nu. Warum soll es BimbesHelmut im Nachhinein besser gehen als - unsäglich too - Willy! Newahr.
"Cherchez la femme."
"Cherchez la femme ist eine ins Deutsche übernommene französische Redewendung und heißt so viel wie: Mach die Frau ausfindig! in der Bedeutung: Da steckt eine Frau dahinter! Als Französisch im 19. Jahrhundert noch Bildungssprache war, drang dieser Ausdruck in die gehobene deutsche Konversation. wiki
(Onkel Herbert hat das bekanntlich noch etwas drastischer bebelfert!;)
Lowandorder
Moment mal!
Wenn mich mein rieselnd Kalk im Hirn
Nicht tut allzu sehr tut verwirrn!
Der Herrenreiter hoch zu Roß
Mit Zylinder den dess verdroß
Mit sei Potenz im Mittel & imSchritt!
Ja dann - war der Josef Neckermann¿!;)
Die paar Kröten nahm er - Na klar!
Auch noch mit! Newahr!;)
Aber fix - Mann gönnt sich ja sonst
Fast nix! Auch wieder wahr!
Na. Si'cher dat. Da mähtste nix
Normal.
Lowandorder
Karneval is zwar selbst in Kölle am Rhing
&
Auch am Reichendpergerplatz vorbii -
Aber näh - wat is dat schöön!
"Wenn de nix erheierst & nix ererbst -
Bleibst'n armes Luder - bis dassde sterbst!"
"…der BGH präzisiert, dass dies auch dann gilt,
wenn der Anspruch schon eingeklagt wurde,
aber noch nicht rechtskräftig geworden ist.…" - wat logo!
"Maike Kohl-Richter gab dennoch nicht auf.
Vor dem OLG Köln argumentierten ihre Anwälte, dass im Fall des
Ex-Kanzlers etwas anderes gelten müsse.
Er sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender
Bedeutung“, argumentieren sie.…"
Absolut. Absolut.
Na - Si'cher dat. Normal. Da mähtste nix.
Selbst in der Leich - isser sich wat gleich. Gaarp.
Nu. Statt ner Birne - wächst sei PinocchioNase aus dem Grab!;)
Tja Frau Maike Kohl-Richter - auch für soch Gelichter
"Vor Gericht & auf hoher See - biste in Gottes Hand!"
Ja & dess in nem Rechtsstaat - Allerhand!
Nu. Auch im Erbschleich - Simmer vorm Kadi alle gleich.
&
Dess. Newahr. War verständig doch schon vorher klar!
Wohl wahr.