SICHERUNGSVERWAHRUNG
: Mehr Therapie-Angebote

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat einem Gesetzentwurf für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zugestimmt. „Mit diesem Entwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um“, betonte Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW). Dazu gehörten insbesondere eine Unterbringung in deutlichem Abstand und klarer Abtrennung zum regulären Strafvollzug. Hinzu kämen mehr Therapie-Angebote und Qualifizierungsmaßnahmen. Der Landtag in Kiel muss das neue Gesetz noch beschließen. (dpa)