Sichere Märkte: Betreiber müssen nicht zahlen
Betreiber von Märkten können nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht zu Sicherungsmaßnahmen und deren Kosten verpflichtet werden. Der Schutz vor Anschlägen obliege nicht dem Veranstalter, teilte ein Gerichtssprecher zu der Eilentscheidung am Dienstag mit. Das Gericht hatte bereits in einer Zwischenverfügung entschieden, dass die Betreiber des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg behördlich angeordnete Sicherheitsmaßnahmen vorerst nicht selbst umsetzen müssen. Der Bezirk hatte dann selbst Poller aufgestellt. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vor knapp einem Jahr gibt es vielerorts strengere Auflagen für die Organisatoren. Die Budenbetreiber dort kritisieren, dass sie deshalb um 20 Prozent höhere Standmieten zahlen müssen. (dpa)
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