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Umstrittene Beratung für Prostituierte

In Hamburg startet die Gesundheitsberatung

Von Friederike Gräff

Geht es nach der Politik, dann dient die neue, verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte dem offenen Gespräch und der Unterstützung in Notlagen. Nächste Woche eröffnet in Hamburg die dazugehörige Dienststelle, die das – umstrittene – Prostituiertenschutzgesetz verlangt, das im Juli in Kraft getreten ist.

Laut Gesetz werden die Prostituierten dort nicht untersucht, sondern vertraulich beraten. Themen sollen Verhütung von Krankheiten und Schwangerschaft und der Umgang mit Alkohol und Drogen sein. Wer zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, muss sich dort halbjährlich einfinden, wer älter ist, muss einmal pro Jahr kommen. Muss – denn die Bescheinigung über den Besuch muss man bei der Anmeldung zur Tätigkeit als Prostituierte vorlegen.

In Hamburg stößt die neue Gesundheitsberatung auch auf Kritik. „Wir sehen das als stärkere Bevormundung“, sagt Emilija Mitrovic vom Projekt Arbeitsplatz Prostitution bei der Gewerkschaft Ver.di. Bislang habe es freiwillige Beratungsangebote gegeben, die „völlig ausgereicht“ hätten.

Dass die verpflichtende Gesundheitsberatung – wie vom Gesetzgeber erhofft – etwas gegen Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution ausrichten könne, hält Mitrovic für unwahrscheinlich: „Wenn man ein Gespräch darüber führen muss, ob man Zwangsprostituierte ist“, führe das kaum zu Veränderungen.

Prostitution, so scheint es, bleibt ein Bereich, in dem Mutmaßung auf Mutmaßung trifft. Interessant ist auf jeden Fall ein Blick in die Vergangenheit: Bis etwa zum Jahr 2000 mussten Prostituierte unter anderem in Hamburg einen sogenannten Bockschein bei sich tragen, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Bis Untersuchungen erwiesen, dass sie anders als vermutet nicht häufiger als der Rest der Bevölkerung ansteckende Geschlechtskrankheiten hatten.

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