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Archiv-Artikel

gelöbnis Verstoß gegen UN-Resolution

Im Jahr 2001 hat UN-Generalversammlung den 21. September zum „Internationalen Friedenstag“ erklärt. Zumindest die Kölner dürften am Mittwoch davon wenig mitbekommen: Vor dem Dom marschiert die Bundeswehr auf. So beginnt der UN-Friedenstag in Köln – man höre und staune – mit einem Soldatengottesdienst, es folgt ein feierliches Gelöbnis, der Tag endet mit dem Großen Zapfenstreich.

KOMMENTAR VON DIRK ECKERT

Dass die Bundeswehr ausgerechnet an einem solchen Tag ein Gelöbnis abfeiert, ist ein Skandal erster Güte. Laut UN-Resolution 55/282 sollen am 21. September „weltweit Waffenruhe und Gewaltlosigkeit herrschen“. Für einen Tag sind „alle Nationen und Völker aufgerufen (...), die Feindseligkeiten einzustellen“. Sinn und Zweck dieses Tages ist es laut Resolution, das Ideal des Friedens zu stärken und zum Abbau von Spannungen und Konfliktursachen beizutragen.

Die Waffen sollen – so muss man den Text wohl interpretieren – also ganz unabhängig davon ruhen, für welche Ziele die jeweiligen Soldaten kämpfen. Und zwar nicht, damit die Armeen dieser Welt einen Tag Pause und Gelegenheit haben, Rekruten zu vereidigen, so dass sie am nächsten Tag neue Soldaten in die Schlacht schicken können. Mit ihrem Gelöbnis am Mittwoch in Köln verstößt die Bundeswehr also gegen eine UN-Resolution. Wenn sich US-Präsident Bush das geleistet hätte, gäbe es hierzulande einen empörten Aufschrei.