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Terrorcamps
: Erstmals Haftstrafe für Ausreiseversuch

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Laut BGH gibt es „keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm“ im Strafgesetzbuch. Ein Deutscher hatte zweimal vergeblich versucht, nach Syrien zu reisen, um für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen. (dpa)