Bestattungsrecht: Totenasche muss in der Urne bleiben
Eine vom niedersächsischen Sozialministerium geplante Neuregelung im Bestattungsrecht, das Verstreuen von Totenasche auf dem Friedhof zu erlauben, ist vom Tisch. Das Ministerium habe diese Passage nach Widerspruch aus seinem Gesetzentwurf genommen, sagte ein Sprecher von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Donnerstag. Rundt hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das Verstreuen der Asche auf einem Extrafeld eines Friedhofs für zulässig zu erklären. Die Kirchen lehnten das aber ab. Wenn Asche auf Wiesen verstreut werde, könne dies dazu führen, dass sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren zertreten oder Aschereste unkontrolliert weitergetragen werden. Bremen hatte das Verstreuen der Asche vor zweieinhalb Jahren als erstes deutsches Bundesland erlaubt, sogar auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen. Der niedersächsische Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. (epd)
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