piwik no script img

BestattungsrechtTotenasche muss in der Urne bleiben

Foto: Nicht-verstreuen-Foto: dpa

Eine vom niedersächsischen Sozialministerium geplante Neuregelung im Bestattungsrecht, das Verstreuen von Totenasche auf dem Friedhof zu erlauben, ist vom Tisch. Das Ministerium habe diese Passage nach Widerspruch aus seinem Gesetzentwurf genommen, sagte ein Sprecher von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Donnerstag. Rundt hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das Verstreuen der Asche auf einem Extrafeld eines Friedhofs für zulässig zu erklären. Die Kirchen lehnten das aber ab. Wenn Asche auf Wiesen verstreut werde, könne dies dazu führen, dass sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren zertreten oder Aschereste unkontrolliert weitergetragen werden. Bremen hatte das Verstreuen der Asche vor zweieinhalb Jahren als erstes deutsches Bundesland erlaubt, sogar auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen. Der niedersächsische Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen