Ein Jahr Haft für
Pogida-Gründer

Der Organisator der rassistischen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, muss ins Gefängnis. Das Urteil wegen Körperverletzung ist nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe ihre Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam am Dienstag mit.

Die Kammer hatte den 33-Jährigen im Februar 2016 zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er laut Urteil in der Silvesternacht 2014/15 zwei Partygäste schwer verprügelt hatte.

Die Ankläger hatten ursprünglich 16 Monate Haft gefordert. Das Landgericht Potsdam hatte Müllers Berufung gegen das Urteil Mitte April verworfen. Dieser hat kein weiteres Rechtsmittel eingelegt. Er war vor der Berufungsverhandlung im April untergetaucht und hält sich an einem unbekannten Ort auf.

Ob die Staatsanwaltschaft jetzt deshalb Haftbefehl gegen Müller beantragt, wollte Behördensprecher Christoph Lange am Dienstag nicht kommentieren. Im Normalfall ginge eine schriftliche Ladung zum Haftantritt an Müller raus. (dpa)