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in aller kürze

Waffenbesitzer muss ­Kon­trollgebühr zahlen

Das Stadtamt darf von Waffenbesitzern eine Gebühr verlangen für die Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem Urteil vom Mai 2017, wie es am Freitag mitteilte. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gegen die der betroffene Waffenbesitzer Widerspruch eingelegt hatte. Er hatte sich geweigert, 139 Euro dafür zu zahlen, dass Mitarbeiter des Stadtamtes in seiner Wohnung verdachtsunabhängig kontrolliert hatten, ob er seine Waffen sicher aufbewahrt. Das Land Bremen sei dazu befugt, gesetzliche Regelungen über die Gebührenerhebung in waffenrechtlichen Angelegenheiten zu treffen, so das Gericht. (dpa)

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