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Gespendete Eizellen
: Versicherung muss Befruchtung nicht zahlen

KARLSRUHE | Private Krankenversicherungen müssen eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht bezahlen. Eine Frau, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen konnte, hatte sich in Tschechien befruchtete Eizellen einsetzen lassen. Mit Verweis auf die Dienstleistungsfreiheit wollte sie die 11.000 Euro Behandlungskosten erstattet bekommen. Die private Krankenversicherung lehnte dies jedoch ab, da die Behandlung mit gespendeten Eizellen in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist.

Das Gericht verwies darauf, das dem Versicherungsvertrag die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung zugrunde gelegen hätten, die dem deutschen Recht unterliegen. Das bedeutet, dass eine Versicherung nur für Behandlungen bezahlen muss, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Zudem sei eine künstliche Befruchtung kein Notfall, die Klägerin hätte genügend Zeit gehabt, sich vorab bei ihrer Versicherung zu informieren. (epd)