Gespendete Eizellen: Versicherung muss Befruchtung nicht zahlen
Das Gericht verwies darauf, das dem Versicherungsvertrag die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung zugrunde gelegen hätten, die dem deutschen Recht unterliegen. Das bedeutet, dass eine Versicherung nur für Behandlungen bezahlen muss, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Zudem sei eine künstliche Befruchtung kein Notfall, die Klägerin hätte genügend Zeit gehabt, sich vorab bei ihrer Versicherung zu informieren. (epd)
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