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Archiv-Artikel

Show-Antrag der NPD

VERFASSUNGSRECHT Die NPD will in Karlsruhe bestätigt bekommen, dass sie nicht verfassungswidrig ist. Der Antrag ist chancenlos

Ausgerechnet beim Bundesverfassungsgericht bittet die NPD um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit

VON CHRISTIAN RATH

FREIBURG taz | Die NPD hat beim Bundesverfassungsgericht einen offensichtlich aussichtslosen Antrag eingereicht. Sie verlangt die Feststellung, dass die Partei verfassungskonform sei. Doch das Bundesverfassungsgericht dürfte den Antrag alsbald als unzulässig ablehnen.

Der 12-seitige Schriftsatz der NPD ging am Montag in Karlsruhe ein. Er besteht zur Hälfte aus Zitaten von Bundes- und Landespolitikern, die behaupten, die NPD sei verfassungswidrig und verbotswürdig. „Ein Deutschland ohne NPD wäre ein besseres Land“, wird etwa Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) zitiert.

Durch solche Äußerungen werde die Partei in ihren Rechten verletzt, sagt die NPD, weil sie nämlich gar nicht verfassungswidrig sei. Auch werde der Partei das für die Klärung vorgesehene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorenthalten, weil die Politiker immer nur von einem Verbot redeten, aber „keine Anstrengungen“ unternähmen, tatsächlich ein Verbot zu beantragen, so der Schriftsatz.

Dieser Vorwurf dürfte sich bald erübrigen. Anfang Dezember wollen die Innenminister und anschließend die Ministerpräsidenten zusammenkommen, um die gesammelten Indizien für die Verfassungswidrigkeit der NPD zu bewerten und um über einen Verbotsantrag des Bundesrats zu beraten. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass zumindest die Länderkammer ein Verfahren in Karlsruhe einleitet. Dann hätte sich der Antrag der NPD schon erledigt.

Doch auch wenn die Politik – wie in den letzten Jahren – weiter zögert, vertagt und neue Arbeitsgruppen einrichtet, dürfte das Ansinnen der NPD in Karlsruhe scheitern. Im Parteiverbotsverfahren ist ein Antrag der Partei, Karlsruhe möge ihr einen Persilschein ausstellen, schlicht nicht vorgesehen.

Die NPD hat wohl auch ein Problem mit der Meinungsfreiheit. Wenn Politiker sagen, sie halten die NPD für verfassungswidrig, so ist das ihre wertende Einschätzung, die sie öffentlich äußern dürfen. Ausgerechnet beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einschränkung der Meinungsfreiheit zu stellen, zeigt, dass es der NPD um PR geht, nicht um einen juristischen Erfolg.

Auch ihre Argumentation, derzeit liege bereits ein „faktisches Parteiverbot“ vor, dürfte das Bundesverfassungsgericht nicht überzeugen. Die NPD behauptet, es habe direkte Folgen, dass die Partei in der Öffentlichkeit stets als verfassungswidrig dargestellt werde. Allerdings wurden NPD-Aktivisten schon vor der jüngsten Verbotsdebatte nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Und die linke Antifa, die regelmäßig NPD-Versammlungen stört, nimmt eh keine Anweisungen von SPD- und Unions-Politikern entgegen.

Es ist zwar tatsächlich problematisch, dass Mitglieder einer nicht verbotenen Partei ihren Arbeitsplatz verlieren oder erst gar nicht eingestellt werden. Das aber hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 1970er-Jahre akzeptiert, als es Berufsverbote für Extremisten im öffentlichen Dienst zuließ.