: Kopftuch: Urteil ist gültig
Das Land Berlin wird keine Revision gegen das sogenannte Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen. Das teilte eine Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Mittwoch mit. „Berlin wird sein Einstellungsverfahren dem Urteil anpassen“, sagte sie. Das Berliner Neutralitätsgesetz gelte aber weiter. Das Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Das LAG hatte Anfang Februar einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Lehrerin hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Das Urteil hatte erneut eine Debatte über das Neutralitätsgesetz ausgelöst. Scheeres hatte das Gesetz mit dem Hinweis verteidigt, dass es für alle Weltanschauungen gelte. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) würde es gerne abschaffen. (dpa)
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