: Im Regierungswechsel untergegangen
NORDBANK Wann wusste der Hamburger Senat, dass Ex-Vorstandschef Nonnenmacher doch einen goldenen Handschlag bekommen sollte? Kieler Landesregierung fand umstrittenes Zugeständnis okay
Die Abfindung des ehemaligen Nordbank-Chefs Dirk Jens Nonnenmacher lässt den Hamburger Grünen keine Ruhe. Am 15. Dezember läuft eine Frist aus, nach deren Ende der Manager seine Abfindung möglicherweise auch dann behalten kann, wenn er sich strafbar oder pflichtwidrig verhalten haben sollte. Der Fraktionschef der Grünen, Jens Kerstan, möchte jetzt wissen, wann der Senat über den Vertrag mit der besonderen Klausel informiert wurde.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von Schleswig-Holstein und der schwarz-grüne Hamburger Senat wollten Ende 2010 einen goldenen Handschlag für den umstrittenen Nonnenmacher vermeiden. Seine Abfindung in Höhe von rund vier Millionen Euro sollte er deshalb zurückzahlen müssen, falls er im Nachhinein strafrechtlich verurteilt würde oder ihm pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen würde. Aufsichtsratschef Hilmar Kopper habe es als „Selbstverständlichkeit“ bezeichnet, dies in den Aufhebungsvertrag mit Nonnenmacher hinein zu verhandeln, antwortete die Kieler Regierung im Dezember 2010 den Grünen.
Im August 2011 räumte der damalige Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) vor dem Landtag die Existenz eines Hintertürchens ein: Die Abfindung könne nur zurückgefordert werden, wenn binnen zwei Jahren neue Erkenntnisse auftauchten, die eine Kündigung Nonnenmachers gerechtfertigt hätten. Diese Frist läuft jetzt aus. Selbst de Jagers Koalitionskollege von der FDP, Wolfgang Kubicki, nannte das in der Debatte „keine konsequente Umsetzung dessen, was im Kabinett beschlossen worden ist“. Er als Strafrechtler habe es noch nie erlebt, „dass in großen Wirtschaftsstrafverfahren ein Zeitraum von zwei Jahren eingehalten werden kann“. In Hamburg hatte diese Debatte keine Resonanz – gerade war die schwarz-grüne Koalition geplatzt.
„Wir wollten, dass Kopper dafür sorgt, dass Nonnenmacher ohne Abfindung entlassen wird“, sagt Kerstan. Den Rückholvorbehalt mit einer Auslauffrist zu versehen, habe gegen den Geist der Kabinettsbeschlüsse verstoßen. GERNOT KNÖDLER