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Kölner SilvesternachtErstes Urteil in dritter Instanz bestätigt

KÖLN | Erstmals ist ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht rechtskräftig abgeschlossen worden. Das OLG Köln bestätigte gestern in dritter Instanz ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte einen Algerier wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und schwerer Körperverletzung zu einem Jahr und elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen seine erste Verurteilung durch das Amtsgericht und die Bestätigung durch das Landgericht Berufung eingelegt. (dpa)

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