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Zwangsmassnahmen
: Kabinett billigt Neuregelung

BERLIN | Das Kabinett hat gestern neue Regelungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen beschlossen. Demnach soll das Gebot, dass eine angeordnete Behandlung gegen den Patientenwillen nur in Verbindung mit einer Zwangseinweisung geschehen kann, aufgehoben werden. Bislang muss etwa ein an Demenz Erkrankter in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, um behandelt werden zu können. Nun sollen Zwangsmaßnahmen nur noch die stationäre Behandlung in einer Klinik voraussetzen. (epd)