Medienticker
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Kein Internet im Gefängnis
: Verknackt

STRAßBURG | Litauen hätte einem Häftling in einem speziellen Fall Internetzugang gewähren müssen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Beschwerde-Nr. 21575/08). Dem Mann war der Zugang aus Sicherheitsgründen verwehrt worden, als er sich über Studienmöglichkeiten informieren wollte – laut EGMR ein Verstoß gegen die Informationsfreiheit. Eine generelle Pflicht bedeutet das Urteil nicht. (dpa)