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Nabu will Vögel vor Offshore-Park retten

Artenschutz Umweltschützer klagen gegen einen Windpark vor Sylt wegen der Vertreibung von Vogelarten aus einem Meeresschutzgebiet

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kämpft weiter um die Sanierung eines von ihm reklamierten Umweltschadens durch den Offshore Windpark Butendiek, 32 Kilometer westlich von Sylt. Die Naturschützer legten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung ein, weil nach ihrer Auffassung streng geschützte Seevogelarten durch den Windpark aus ihrem Schutzgebiet herausgedrängt werden. Jetzt entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster darüber, ob die Klage begründet ist, teilte der Nabu am Donnerstag mit.

Laut Nabu-Meeresschutz-Experte Kim Detloff haben wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Frühjahr 2016 gezeigt, dass mehrere streng geschützte Seevogelarten den Windpark „viel weiträumiger meiden als vorhergesagt: Butendiek führt mit weiteren angrenzenden Windparks dazu, dass die Vögel aus dem Schutzgebiet herausgedrängt werden“, so Detloff.

Eine Klage gegen das Bundesamt für Naturschutz in Bonn hatte das Verwaltungsgericht Köln im November 2016 mit der Begründung abgewiesen, dass das Umweltschadensgesetz bei genehmigten Windparks nicht anwendbar sei. Sollte sich diese Auffassung in Deutschland durchsetzen, würde nach Auffassung der Naturschützer die EU-Umwelthaftungsrichtlinie ad absurdum geführt, kritisierte der Nabu.

Sollte die Klage aber Erfolg haben, müsste das Bundesamt für Naturschutz entscheiden, wie eine Sanierung aussehen solle. „Um den eingetreten Umweltschaden rückgängig oder erträglich zu machen, könnten beispielsweise andere Nutzungen beziehungsweise Belastungen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden – zum Beispiel die Fischerei, oder die Grenzen des Schutzgebietes werden angepasst, oder ein Teilrückbau dieses oder anderer Parks angeordnet, um den Gebietsverlust zu minimieren“, sagte Detloff. (dpa/taz)

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