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Eine Fachkraft für 150 Kitas

Kindeswohl Wer achtet beim Kita-Ausbau eigentlich auf die Qualität der Einrichtungen? Im Jugendamt beaufsichtigen drei Fachkräfte 450 Einrichtungen

Drei MitarbeiterInnen des Landesjugendamtes sind für das Kinderwohl in circa 450 Kitas zuständig. Das bestätigte die Bildungsbehörde der taz. Analog zum Kita-Ausbau habe die Behörde nun eine zusätzliche Vollzeitstelle ausgeschrieben, das Auswahlverfahren laufe noch.

Wenn das Landesjugendamt von Missständen in Kindertageseinrichtungen hört, dann berät es zunächst erst einmal den Träger und die Einrichtung. Wenn das Kindeswohl bedroht ist, erteilt die Behörde Auflagen und widerruft die Betriebserlaubnis. Jedenfalls wenn Prüfungen von Elternbeschwerden oder „besonderen Vorkommnissen“ ergeben, dass der Träger die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita nicht erfüllt. Kurz gefasst: Die Aufsicht des Jugendamtes berät eher als das sie handelt. So beschreibt die Bildungsbehörde der Senatorin Claudia Bogedan (SPD) das Aufgabenfeld der Kita-Aufsicht in Bremen.

Bis 2020 sollen zahlreiche neue Betreuungseinrichtungen für Vorschulkinder entstehen. Die Bildungsbehörde geht davon aus, dass dafür ErzieherInnen und SozialassistentInnen im Umfang von 780 Vollzeitstellen gebraucht werden. Aber wer sichert bei dem vorangetriebenen Ausbau die Qualität?

Beispiele für Verdachtsfälle und Missstände nennt die Bildungsbehörde auf Nachfrage der taz auch: „Verletzung der Aufsichtspflicht, unzureichende Förderung, physischer, psychische Gewalt und Mobbing durch Kinder und Personal sowie sexualisierter Missbrauch durch Kinder und Personal, Mobbing durch Kinder und Personal.“ Allerdings haben sich in den letzten 15 Jahren nur sehr wenige nachgewiesene Missbrauch- und Gewaltfälle gegeben. „In der überwiegenden Zahl erhärten sich die Verdachtsfälle nicht“, lässt die Behörde über eine Referentin wissen.

Wie oft es Verdachtsfälle gibt, kann die Behörde nicht sagen. Ebenso wenig, in welchen Kitas es bereits öfter zu Verdacht auf Gewalt und sexualisierten Übergriffen durch Personal gekommen ist. Man könne aus Datenschutzgründen keine genauen Aussagen dazu machen und anders als in anderen Ländern werde keine Statistik erhoben.

„In Bremen wenden sich Eltern mit Beschwerden zunächst direkt an ihre Kita oder an den zuständigen Leiter des Trägers“, sagt Andreas Seele von der Zen­tralen Elternvertretung. Er ist mit der Aufsicht beim städtischen Träger Kita Bremen zufrieden. Er sagt: „Jeder Mitarbeiter achtet auf den anderen.“ Es werde sehr explizit darauf geachtet, wer eingestellt werde.

Aufgabe des Jugendamtes in der Kita-Aufsicht ist auch die Zulassung von Trägern. Sie erteilten Betriebserlaubnisse für Kitas, „wenn die entsprechenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Sicherung des Kindeswohls vorliegen“. Voraussetzungen sind die räumliche Situation, ein pädagogischen Konzept, das Kinderschutz beinhaltet, und qualifiziertes Personal.

Wenn es bei einem Träger zu Vorfällen kommt, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen können, ist die Einrichtung verpflichtet, eine Meldung beim Jugendamt zu machen. Es gab laut Behörde „nur sehr wenige“ nachgewiesene Missbrauchs- und Gewaltfälle in den letzten 15 Jahren. Neben juristischen Verfahren wurden auch Verdachtsfälle und Beschuldigungen in den Kita-Teams mit Unterstützung von professionellen Fachberatungen aufgearbeitet.

Rolf Tiemann vom Bremer Jungenbüro, einer dieser Beratungsstellen für Kinder mit Gewalterfahrungen, sagt: „Wichtig ist, dass es Transparenz gibt. Für Eltern muss es klare Beschwerdewege geben.“ Für Einrichtungen sei eine Beschwerdekultur wichtig, sodass der richtige Umgang mit Pro­blemen, Verdachtsfällen und Unsicherheiten gefunden werden könne. gjo

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