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Streit um GlyphosatEuGH stärkt Informationsrechte der Bürger

Glyphosat? Foto: imago

LUXEMBURG | Bürger haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitreichende Rechte auf Auskunft über die Wirkung von Pestiziden. Die Richter urteilten gestern in zwei unterschiedlichen Verfahren. „Auf Grundlage des Urteils sollten nationale und EU-Behörden solche Studien automatisch veröffentlichen“, verlangte Franziska Achterberg von Greenpeace. Die Umweltschützer hatten in einem der beiden Fälle gemeinsam mit dem Pesticide Action Network Europe von der EU-Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat verlangt. Es steht im Verdacht, krebserregend zu sein, jedoch sind die Forschungsergebnisse unter Experten sehr umstritten. Die Richter stellten nun klar, dass sich aus der bestehenden Gesetzgebung Informationspflichten von Behörden ergeben. Der Begriff „Emissionen“ im EU-Recht beziehe sich nicht nur auf Fabriken, die Schadstoffe ausstoßen. Gemeint sei meistens auch das Freisetzen von Mitteln zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen in die Umwelt. (dpa)

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