Svenja Bergt über neue Kompetenzen für das Bundeskartellamt: Behörde mit Internetzugang
Verbraucherrechte zu stärken, wie es die Bundesregierung mit neuen Kompetenzen für das Bundeskartellamt anscheinend plant, ist erst einmal gut. Denn Kunden sind derzeit eher mäßig vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Das Problem: die Idee, dass die Wirtschaft sich quasi selbst reguliert – weil Unternehmen ihre Konkurrenten schon abmahnen, wenn die auf Plakaten das Kleingedruckte zu klein drucken oder im letzten Schritt des Onlineeinkaufs noch mal obskure Gebühren in den virtuellen Einkaufswagen legen – funktioniert nicht. Nein, besser dem Konkurrenten nichts tun, sonst schaut der am Ende auch bei einem selbst genauer hin – dieses Denken scheint durchaus verbreitet zu sein. Stärkere Verbraucherrechte sind also nötig. Aber so?
Das fängt schon beim Fokus an: Ja, es könnte durchaus lehrreich sein, wenn eine Behörde gegen ein Unternehmen vorgeht, das massenhaft Spams versendet. Genauso wichtig ist aber, dass sie dabei nicht die illegalen Werbesendungen übersieht, die tagtäglich in den Briefkästen landen. Und wenn ein Onlineshop versucht, mit illegal gekauften Daten telefonisch Kunden zu akquirieren, ist das nicht weniger problematisch als ein fehlender Kostenpflichtig-bestellen-Button auf einer Webseite. Überhaupt, der Kostenpflichtig-Button. Der wurde vor vier Jahren auch als ultimative Lösung gegen Abzocke im Netz gehandelt. Und? Kann nicht so revolutionär gewesen sein, oder hätte sich die Bundesregierung sonst den Plan mit dem Kartellamt ausgedacht?
Was immer also der Gedanke hinter der Kompetenzerweiterung ist – das bedingungslose Streben nach einem starken Verbraucherschutz ist es wohl nicht. Schließlich werden andere, wirksamere Wege, Verbraucherrechte zu verbessern, vernachlässigt. Sammelklagen zum Beispiel. Dafür bräuchte es nicht einmal zusätzliche Behördenstellen. Und die Verbraucher könnten selbst entscheiden, was sie eigentlich am meisten stört.
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