Zustimmung mit Zähneknirschen

HAUSHALT Trotz grüner Bedenken will Hamburg morgen Ja sagen zur Reform der Erbschaftssteuer

Hamburg wird dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer im Bundesrat zustimmen – trotz Bedenken der mitregierenden Grünen. „Ich habe dem Koalitionspartner mitgeteilt, dass Hamburg aus grüner Sicht dem vorliegenden Kompromiss zustimmen sollte“, sagte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) gestern. Der Gesetzentwurf sei aber weit von den Vorstellungen der Grünen für eine gute Erbschaftssteuerreform entfernt. „Wir stimmen nur zu, weil wir die Existenz der Erbschaftssteuer kurzfristig sichern wollen“, sagte sie mit Blick auf die Sitzung der Länderkammer am morgigen Freitag.

Ausgehandelt hatte den Kompromiss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat unter Vorsitz von Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Danach bleiben Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des Bundesverfassungsgerichts aber etwas strenger gefasst als bisher.

Bürgermeister Scholz verteidigte die Vereinbarung nun auch in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft. Mit den Veränderungen entspreche das Gesetz den Vorgaben des Verfassungsgerichts, so Scholz, der von einer „ordentlichen, vernünftigen Reform“ sprach. Auch blieben Arbeitsplätze erhalten – „mehr kann man nicht wollen“.

Scharfe Kritik äußerten Linke, FDP und AfD: Sie forderten den rot-grünen Senat auf, den Kompromiss im Bundesrat abzulehnen. Deutschland sei ohnehin ein Eldorado für Vermögende, Unternehmen und Erben, sagte Norbert Hackbusch, haushaltspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Durch den Kompromiss werde die soziale Schieflage noch verfestigt, so Hackbusch weiter. Er bezeichnete die Einigung als „Klassenkampf von oben“.

Von einer ganz anderen Seite äußerte sich die FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding: Statt halbgarer Kompromisse, die lediglich ein Konjunkturprogramm für Steuerberater seien, verlangte sie eine „echte“ Erbschaftssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent. Entscheidend sei, dass dieser dann für alle Arten der Vermögensübertragung gilt, also für private Aktienpakete genauso wie für Unternehmensbeteiligungen. Zudem müsse unter anderem der Freibetrag auf eine Million Euro festgelegt werden.

Die AfD-Abgeordnete An­drea Oelschläger sprach von einem zum Scheitern verurteilten Gesetz. (dpa)