: Elternbeiträge in der Kritik
Geld Elternvertreter kündigen Widerstand gegen den erneuten Versuch der Behörde an, die Eigenbeiträge für Kinderbetreuung zu erhöhen
Frank Pietzrok, Staatsrat Kinder und Bildung
Sollten die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung so umgesetzt werden, wie geplant, werde sie juristisch dagegen vorgehen, kündigte am Mittwoch die Zentralelternvertretung der Tageseinrichtungen für Kinder in Bremen (ZEV) an. Am Dienstagabend habe sich die ZEV zu dem Thema informieren lassen und sei zu diesem Ergebnis gekommen, sagte ZEV-Vorstandssprecher Andreas Seele. „Unser Anwalt ist nach Prüfung des Gesetzentwurfs und der Beitragstabelle zu der Einschätzung gekommen, dass dieselben Fehler wie 2013 gemacht wurden.“
Zum 1. Januar 2013 hatte die Stadt Bremen die Beiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder als Eigenanteil zahlen mussten, erstmals seit 2008 erhöht. Dagegen hatten Eltern erfolgreich geklagt: Im Oktober 2014 gab ihnen das Oberverwaltungsgericht recht und Bremen zahlte Beiträge in Höhe von 9 Millionen Euro zurück. Das Gericht hatte bemängelt, dass die Beitragsstufen willkürlich festgelegt worden seien und Eltern mit unterschiedlich hohem Einkommen dieselben Sätze hätten zahlen sollen. Außerdem hatte das Gericht moniert, dass das Kindergeld als Einkommen angerechnet worden war und Eltern mit einem niedrigen Einkommen zwar die Gebühren erstattet bekamen, sie aber vorstrecken mussten.
Der neue Gesetzentwurf, der ab dem nächsten Kindergartenjahr wirksam sein soll, berücksichtige das Gerichtsurteil, teilte Ende September der Staatsrat für Kinder und Bildung, Frank Pietrzok, mit. Einkommensschwache Eltern würden entlastet, da die Mindestgrenze, ab der Eltern einen Eigenanteil leisten müssen, auf 27.610 Euro angehoben wird. Damit wären in Zukunft 56 Prozent statt wie bisher 36 Prozent von Beitragszahlungen befreit.
Auf der anderen Seite sollen Eltern mit einem hohen Einkommen mehr zahlen. Bisher zahlen alle ab einem Einkommen von 55.220 Euro denselben Satz. Im neuen Entwurf geht die stufenweise Staffelung bis 101.241 Euro. Wer so viel und mehr verdient, soll als dreiköpfige Familie für einen Achtstundenplatz den maximalen Eigenbeitrag von 398 Euro zahlen – genau so viel wie ein Dreipersonenhaushalt mit einem Einkommen in Höhe von 82.833 Euro.
„Ziel ist es, dass starke Schultern das System stärker tragen“, so Staatsrat Pietzrok. Damit passe Bremen seine Beiträge dem Niveau vergleichbarer Großstädte und niedersächsischer Umlandgemeinden an.
Neu ist auch, dass die Sprünge zwischen den einzelnen Einkommensstufen größer sind als bisher und der Anteil für das Mittagessen nicht eingerechnet ist. Eiken Bruhn
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