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und heute… wird Demokratie direkter (oder nicht)

Zu erwarten ist nicht weniger ein Grundsatzurteil zur direkten Demokratie: Wenn Hamburgs Landesverfassungsgericht heute entscheidet, ob das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ zulässig ist, errichtet es damit rechtliche Hürden für die Mitwirkung des Volkes – oder räumt sie aus dem Weg. Die Initiative will, dass Änderungen der Verfassung und des Wahlrechts nur mit Zustimmung des Volkes erfolgen dürfen. Die rot-grüne Regierung bezweifelt, dass dieses Begehren verfassungskonform ist. Wie auch immer das Urteil ausfällt – „im Namen des Volkes“ ergeht es in jedem Fall.

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